Barrierefreier Ausbau zweier Haltestellen mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstr. in HD Referenznummer der Bekanntmachung: 125-23-E15
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau zweier Haltestellen mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstr. in HD
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Biethsstraße und Burgstraße mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße. Hierfür werden die Bauleistungen für Straßen-, Tief-, Gleis-, Kanal- und Versorgungsleitungsbau ausgeschrieben.
Die Bieter haben Angebote für alle 3 Lose einzureichen. Sofern nicht alle 3 Lose durch den Bieter angeboten werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters von der Wertung, da alle 3 Lose an einen Bieter vergeben werden (Gesamtlosvergabe).
Los 1 Abschnitte 1 bis 3 Tief-, Straßen- und Gleisbau
Los 1 besteht aus den Abschnitten 1 bis 3.
Der Abschnitt 1 beschreibt Gewerkübergreifende Maßnahmen aller Beteiligten – Auftraggeber ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).
Der Abschnitt 2 beschreibt die Leistungen der rnv – Auftraggeber ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv). Hier sind auch Leistungen der MV Mannheimer Verkehr GmbH (MV) enthalten.
Der Abschnitte 3 beschreibt die Leistungen der Stadt Heidelberg (TAB) – Auftraggeber ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).
Los 2 Abschnitt 4.1 offener Kanalbau und Abschnitt 4.2 Kanalinnensanierung
Los 2 besteht aus Abschnitt 4. Das sind die Leistungen der Stadtbetriebe Heidelberg (SBH). Auftraggeber sind die Stadtbetriebe Heidelberg (SBH).
Los 3 Abschnitt 5 Strom, Gas, Wasser, Fernwärme
Los 3 besteht aus Abschnitt 5. Das sind die Leistungen der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N). Auftraggeber sind die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Los 1: Jeweils 3 Referenzen aus dem Leistungszeitraum 2018 bis 2021 zur Umsetzung von Gleis-, Tief- und Straßenbauarbeiten für Straßenbahnlinien im Stadtgebiet sowie zur Umsetzung von Feste Fahrbahn (System Rheda City D) mit Asphalteindeckung, ähnlicher Größenordnung (Auftragswert)
- Los 2: 3 Referenzen aus dem Leistungszeitraum 2018 bis 2021 zur Umsetzung von Kanalbauarbeiten im innerstädtischen Bereich, ähnlicher Größenordnung (Auftragswert)
- Los 2: Nachweise Güteschutz Kanal gem. Zusätzlichen Vertragsbedingungen
- Los 3: 3 Referenzen aus dem Leistungszeitraum 2018 bis 2021 zum Bau von Doppelrohrsystemen (Twinpipe), ähnlicher Größenordnung (Auftragswert)
- Los 3: Besitz folgender gültiger Bescheinigungen: GW 381, GW 301 G2, W2, Stahl (st), Polyethylen (pe), Gusseisen (ge), RAL-Gütezeichens 962, DGUV Vorschrift 3 und DGUV 203-002, AGFW-FW 601, 603
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Nachweise, Konzepte aus der Anlage Wertungsmatrix
b) Los 2: Produktangaben gemäß Bieterangabenverzeichnis
c) Los 1: Erklärung zu Natursteinen ohne ausbeuter. Kinderarbeit
d) Los 1: Angabe zum Bauleiter
e) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
f) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit abzugeben sind.
Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten Auftragsunterlagen beiliegt.
g) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
h) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
i) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022".
j) Je Los: Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
k) Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab und reicht den entsprechenden Nachweis ein.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass ein Nachfordern eines unzureichenden Versicherungsnachweises unzulässig ist und zum Ausschluss des Angebots von der Wertung führt.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem Original eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der
eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bieterfragen informiert werden können.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 7 / 7
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de