EVB-IT Servicevertrag zur Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BALM-VgSt-026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.balm.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
EVB-IT Servicevertrag zur Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat)
Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) durch den Hersteller
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Werderstr. 34, 50672 Köln
Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) durch den Hersteller
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Servicevertrag zur Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) für die VUDat. Die VUDat ist innerhalb der Europäischen Union eine zentrale Fachanwendung, die zur Beurteilung derZuverlässigkeit eines Kraftverkehrsunternehmers durch die zuständige inländische Behörde herangezogen wird. In der Anwendung werden Zuwiderhandlungen nach § 19 GüKG sowie schwerwiegende Verstöße gegendie Unionsvorschriften gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 403/2016 zur Beurteilung der Zuverlässigkeitdes Unternehmers und des Verkehrsleiters erfasst. Ferner ist die VUDat hauptbestandteil für die Nationale Kontaktstelle (europäischer Informationsaustausch)mit 31 EU - / EWR - Staaten sowie für die Bußgelddatei nach § 16 GüKG. Darüber hinaus werden mit derVUDat mehrere Berichtspflichten ggü. der EU -Kommission erfüllt. Aufgabe der NK ist es, Informationen überdie Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern an die anfragenden Stellen elektronisch weiterzuleiten. Durch dieseVerfahrensweise wird gewährleistet, dass den zuständigen Behörden Informationen über Verkehrsleiter, dieim EU-Ausland für unzuverlässig erklärt wurden die Geschäfte eines Kraftverkehrsunternehmens zu leiten,vorliegen. Integraler Bestandteil der Anwendung ist die Software Zoom der Firma EDV-Compas. Zur Ausführung der mit dem Rahmenvertrag verbundenen Leistungen sind neben der Zugriffe auf der Quellcode-Ebene der Anwendung und entsprechende Progammierkenntnissenotwendig. Der Zugriff ist aufgrund der lizenzrechtlichen Bestimmungen dabei nur durch den Hersteller, dieFirma EDV-Compas, möglich. Der Auftraggeber besitzt keine, über die einfachen Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte an derAnwendung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EVB-IT Servicevertrag zur Wartung, Pflege Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat)
Ort: Krummesse
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.