Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung im Rahmen der L-/H-Gas-Umstellung - Steinhagen Referenznummer der Bekanntmachung: GW002_00520_S_QS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Westernkamp 12
Ort: Steinhagen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30889236811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung im Rahmen der L-/H-Gas-Umstellung - Steinhagen
Qualitätssicherung (QS) der Erhebung und Anpassung für die Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 3118 Messlokationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung der Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung für alle Erdgasgeräte im Rahmen der Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas im Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH.
Die Anzahl der Bewerber für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird auf maximal 5 Bewerber begrenzt; dabei werden nur Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeanträge vollständig und fristgerecht eingereicht wurden und die ihre Eignung zur Erbringung der nachgefragten Leistung nachgewiesen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Dokument "Bewerbungsbedingungen QS"
Gemäß Dokumenten "Bewerbungsbedingungen QS" und "Teilnahmeantrag QS inkl. Anlagen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.