FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kyl-FE 77.0603/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
FE 77.0603/2022 - Optimierung der Straßenbeleuchtung für Tempo-30-Zonen und Radschnellverkehr
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Der Verkehr in den Städten soll effizienter, sicherer und umweltfreundlicher werden. Ein zentrales Thema ist die Einführung von ausgedehnten Tempo-30-Zonen. Städte wie zum Beispiel Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm testen in Pilotprojekten großflächig Tempo 30. Lediglich auf den wenigen Hauptverkehrsstraßen ist dabei noch die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Hingegen soll das niedrigere Tempo 30 nicht nur die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöhen, sondern auch für den Autoverkehr selbst.
Die aktuell verwendete Leuchtdichtetechnik gemäß der Norm DIN EN 13201 zur Bemessung der ortsfesten Straßenbeleuchtung basiert auf höheren Fahrgeschwindigkeiten als 30 km/h und kann deshalb bei der Anwendung in Tempo-30-Zonen zur Fehldimensionierung der Beleuchtung ggf. mit nicht umweltfreundlicher Überbeleuchtung der Straße führen. Für diejenigen Straßen, die vorrangig den Tempo-30-Zonen dienen, können andere Beobachtungsgeometrien angenommen werden, die bei der heutigen Leuchtdichtetechnik mit höherer Bemessungsgeschwindigkeit nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten die Parameter Beobachterstandort, Blickrichtung des Beobachters und das Berechnungsfeld adäquat neu definiert werden. Weitere Fragen nach der Bemessung der zur Leuchtdichtetechnik gehörigen Gütekennziffern (mittlere Fahrbahnleuchtdichte oder Gesamtgleichmäßigkeit) oder gar der Berücksichtigung anderer Kennziffern sind ebenso zu untersuchen, um die Sichtbarkeit von Hindernissen und die Sichtbarkeit des seitlichen Rad- und Fußgängerverkehrs (peripheres Sichtbarkeitsfeld des Autoverkehrs) deutlich zu verbessern.
Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, ein lichttechnisches Bewertungsverfahren zu entwickeln, dass eine zielführende und korrekte Bestimmung des Beleuchtungsniveaus auf Verkehrsstraßen in Tempo-30-Zonen und ferner auch auf Radwegen sowie Fahrradstraßen für den Radschnellverkehr ermöglicht. Das Verfahren soll auf der Leuchtdichtetechnik basieren. Zudem ist zu untersuchen, ob es im Gegenzug gleichzeitig möglich wäre, das Kfz-Scheinwerfer-Abblendlicht am Kraftfahrzeug in Tempo-30-Zonen zu verändern.
Das zu entwickelnde Bewertungsverfahren wie die zu erarbeitende Modifikation des Kfz-Abblendlichts würde die nicht umweltfreundlichen Überbeleuchtungen von Tempo-30-Straßen und Radschnellwegen zukünftig vermeiden helfen und damit Energie einsparen, ohne dass ein unzulässiger Verlust an Erkennbarkeit von Hindernissen und Verkehrssicherheit auftritt.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Lichttechnik (Bewertung von Beleuchtungssystemen, Bewertung von Gütemerkmale der Beleuchtung) - Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von psycho-physiologischen Untersuchungen zur Wirkung von Beleuchtung im Außenraum (z. B. Straßenbeleuchtung mit LED, adaptive Straßenbeleuchtung. Kfz-Scheinwerfer) - Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 3: Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung für die Durchführung von lichttechnischen Messungen und von Untersuchungen zur Lichtwirkung auf den Menschen verfügen. - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung) (siehe Eigenerklärung 1)
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter sowie Information über Gremientätigkeiten. (siehe Eigenerklärung 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.