Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 15/048.64 Leasingrahmen 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 110
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Alexander Fischer
E-Mail:
Telefon: +49 7751861520
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-waldshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Waldshut anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Waldshut- Tiengen
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Waldshut anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypischen Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe professionell anbieten kann.
Bereitstellung eines Asset-Managementsystems
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des §§ 123,124 GWB.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Nachweis, dass der Bieter (oder Nachunternehmer) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: -für Sach- und Vermögensschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis,- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird.
-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Mindestanforderung: Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzen 3 Jahre von mindestens 5 %
Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditre-form, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „gute Bonität“.
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: -für Sach- und Vermögensschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis,- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird.
-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Mindestanforderung: Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten 3 Jahre von mindestens 5 %
Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „gute Bonität“.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von 3 Referenzen von Projekten zu Rahmenvereinbarungen zum Leasing von handelsüblichen IT - Standardkomponenten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 2 Jahren.
Bitte beschreiben Sie jeweils das Referenzprojekt. Maximal eine DINA4 Seite pro Referenz. Folgende Mindestanforderungen müssen durch die eingereichten Referenzen erfüllt werden (dies muss deutlich aus den Beschreibungen zur Referenz erkennbar sein):
Mindestanforderungen:
• Referenzen: 3 Leasingrahmenverträge
• Leasingvolumen: min. 600.000 € netto über die gesamte Vertragslaufzeit
Nachweis von 3 Referenzen von Projekten zu Rahmenvereinbarungen zum Leasing von handelsüblichen IT - Standardkomponenten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 2 Jahren. Bitte beschreiben Sie jeweils das Referenzprojekt. Maximal eine DINA4 Seite pro Referenz. Folgende
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Mindestanforderungen müssen durch die eingereichten Referenzen erfüllt werden (dies muss deutlich aus den Beschreibungen zur Referenz erkennbar sein):
Mindestanforderungen:
• Referenzen: 3 Leasingrahmenverträge
• Leasingvolumen: min. 600.000 € netto über die gesamte Vertragslaufzeit
• Vertragslaufzeit: min. 24 Monate
• Vertragsbestandteil 1: Es muss zwingend die Rückhollogistik Teil des Vertrags gewesen sein.
• Vertragsbestandteil 2: Es muss zwingend die Datenlöschung Teil des Vertrags gewesen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Waldshut-Tiengen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.