GWS Gewerbeschulen Donaueschingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/340 Schwarzwald-Baar-Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarzwald-baar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
GWS Gewerbeschulen Donaueschingen
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst:
Objektplanung: Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI.
Gesamtbeauftragung:
- LPH 5-9
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Gewerblichen Schulen Donaueschingen Beethovenstr. 2a 78166 Donaueschingen
Das LRA Schwarzwald-Baar-Kreis beabsichtigt die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme in den Gewerblichen Schulen Donaueschingen, Beethovenstr. 2a, 78166 Donaueschingen.
Es handelt sich um eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine brandschutztechnische Ertüchtigung von 3 zusammenhängenden Gebäudeteilen mit Anbau eines Treppenhauses am Theoriegebäude in 3 Bauabschnitten.
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst:
Objektplanung: Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI.
Gesamtbeauftragung:
- LPH 5-9
Das Projekt wird gefördert nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des In-nenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau).
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6WWG
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx