Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung im Rahmen der L-/H-Gas-Umstellung - Verl Referenznummer der Bekanntmachung: GW002_00520_V_QS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 11
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30889236811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung im Rahmen der L-/H-Gas-Umstellung - Verl
Qualitätssicherung (QS) der Erhebung und Anpassung für die Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 4059 Messlokationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung der Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung für alle Erdgasgeräte im Rahmen der Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas im Netzgebiet der Stadtwerk Verl GmbH.
Die Anzahl der Bewerber für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird auf maximal 5 Bewerber begrenzt; dabei werden nur Bewerber berücksichtigt, deren Teilnahmeanträge vollständig und fristgerecht eingereicht wurden und die ihre Eignung zur Erbringung der nachgefragten Leistung nachgewiesen haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Dokument "Bewerbungsbedingungen QS"
Gemäß Dokumenten "Bewerbungsbedingungen QS" und "Teilnahmeantrag QS inkl. Anlagen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.