Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811410
Fax: +49 201-889111410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Die Stadt Essen als Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag über die CO2-neutrale Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des § 4 Postgesetz (PostG) - sowie hinsichtlich des Loses 2 die Durchführung der förmlichen Zustellung i. S. d. §§ 33 ff. PostG - oder auch Konsolidierungsleistungen im Sinne des § 28 PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Allgemeiner Postverkehr
45127 Essen Von den voraussichtlichen Gesamtmengen entfallen in räumlicher Hinsicht ca. 80 % auf den PLZ-Bereich 45xxx. Die restlichen 20 % entfallen auf das gesamte Bundesgebiet, wobei von diesen 20 % vermehrt die PLZ-Bereiche 40xxx, 42xxx, 44xxx, 46xxx, 47xxx, 48xxx und 50xxx zu beliefern sind. Daneben fallen Auslandssendungen im Umfang von ca. 2.000 Stück pro Jahr an.
Die Stadt Essen als Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag über die CO2-neutrale Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des § 4 Postgesetz (PostG) - sowie hinsichtlich des Loses 2 die Durchführung der förmlichen Zustellung i. S. d. §§ 33 ff. PostG - oder auch Konsolidierungsleistungen im Sinne des § 28 PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht auf Kündigung besteht nur auf Seiten der Stadt Essen. Der Vertrag endet spätestens vier Jahre nach Vertragsbeginn, er läuft demnach maximal bis zum 31.10.2028.
Postzustellungsaufträge
45127 Essen Von den voraussichtlichen Gesamtmengen entfallen in räumlicher Hinsicht ca. 80 % auf den PLZ-Bereich 45xxx. Die restlichen 20 % entfallen auf das gesamte Bundesgebiet, wobei von diesen 20 % vermehrt die PLZ-Bereiche 40xxx, 42xxx, 44xxx, 46xxx, 47xxx, 48xxx und 50xxx zu beliefern sind. Daneben fallen Auslandssendungen im Umfang von ca. 2.000 Stück pro Jahr an.
Die Stadt Essen als Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag über die CO2-neutrale Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des § 4 Postgesetz (PostG) - sowie hinsichtlich des Loses 2 die Durchführung der förmlichen Zustellung i. S. d. §§ 33 ff. PostG - oder auch Konsolidierungsleistungen im Sinne des § 28 PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Zwei Mal stillschweigende Verlängerung bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr. Darüber hinaus ein Mal stillschweigende Verlängerung um nahezu volle zehn Monate. Wenn nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht nur der Stadt Essen zu. Der Vertrag läuft demnach maximal bis zum 31.10.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vollständige und gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung.
- Zusätzlich zur o. g. Lizenz der Bundesnetzagentur ist bei Abgabe eines Angebots für Los 2 eine gültige Entgeltgenehmigung erforderlich.
Die o. g. Nachweise sind in Form von Eigenerklärungen zu erbringen (Anlagen 07 bzw. 08).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Anlage 09)
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 15)
- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 15)
- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 15)
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit mit mindestens nachfolgenden Deckungssummen pro Jahr in den jeweiligen Kategorien:
o Vermögensschäden: 1.000.000,- Euro 1-fach maximiert
o Personen- und Sachschäden: 3.000.000,- Euro 1-fach maximiert
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung zu erbringen (Anlage 10).
Änderungen sind der Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der Auftraggeberin nachzuweisen.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage 15)
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Anlage 14).
- Zertifiziertes Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (Anlage 14).
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 15) oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung.
Die Anlage 15 fordert, neben den bereits unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Angaben, Angaben zu folgenden Punkten:
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
- Referenzen werden im Rahmen der Eigenerklärung (Anlage 15) abgefragt. Als vergleichbare und zulässige Referenzen werden solche angesehen, die mit der je Los zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren zum Gegenstand gehabt haben sowie jeweils über einen ununterbrochenen Leistungszeitrum von mindestens einem Jahr für eine Großstadt mit einer Einwohnerstärke von mindestens 400.000 erbracht wurden. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Die jeweilige Referenzangabe ist mindestens mit folgenden Angaben zu versehen:
o Bezeichnung des Auftrages
o Beschreibung der erbrachten Leistung
o Angabe des jährlichen Sendungsvolumens
o Leistungszeitraum
o Auftraggeber mit Kontaktdaten
Die Referenzangaben können auf einer vom Bieter selbst erstellten Anlage aufgeführt werden.
- Sofern vom Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht wird, kann die Auftraggeberin vor Auftragserteilung die Einreichung der geforderten Eignungsnachweise verlangen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrages nur zuverlässiges, orts- und fachkundiges und hinsichtlich der einschlägigen Vorschriften geschultes Personal einzusetzen (Anlage 16).
Im Falle von Bietergemeinschaften:
Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer auftritt, ist die Anlage 11 einzureichen.
Im Falle der Unterauftragsvergabe:
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 12 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage 13 beizubringen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung der Auftraggeberin.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, keine Nachunternehmerleistungen sind.
Zudem gelten Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO nicht als Nachunternehmer.
Im Falle der Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen bei Angebotsabgabe (Anlage 12 und Anlage 13) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y1E831Z78
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811410
Fax: +49 201-889111410
Internet-Adresse: https://www.essen.de/