Planungsleistungen Zweckverband Gäuwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 1956_2023_ZVG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstraße 33
Ort: Bondorf
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 74579393-0
Fax: +49 74578087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zv-gaeuwasser.de/index.php?id=311
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7112528900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Zweckverband Gäuwasserversorgung
Planung der Sanierung und Erweiterung eines Hochbehälters für Wasserversorgungsanlagen
Ein 2020 fertiggestelltes Strukturgutachten für den Zweckverband weist ein deutliches Wasserdefizit für den Verband auf. Um die Wasserversorgung zukunftssicher zu gestalten, sind daher mehrere Maßnahmen im Versorgungsgebiet geplant. Unter anderem wird mit dem Anschluss an den Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig (WKK) ein weiteres Standbein erschlossen. Hiermit verbunden ist die Erweiterung des Hochbehälters (HB) Göttelfingen. Dieser besitzt im zukünftigen Versorgungskonzept neben dem HHB Oberjettingen eine weitere zentrale Rolle. Durch die Einspeisung des Wassers von der WKK am HB Göttelfingen erlangt dieser Behälter eine zentrale Aufgabe für die Versorgung des südlichen Verbandsgebietes. Mit der Neugestaltung des Hochbehälters wird die Verbandsteilung in ein nördliches und ein südliches Versorgungsgebiet möglich. Ein Planungsbüro wurde im März 2021 vom Zweckverband bereits teilweise - die Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht - mit der Planung der Umgestaltung des HB Göttelfingens beauftragt. Diese bereits vorliegende Planung sieht den Abriss der alten Kammer, den Neubau einer größeren Ersatzkammer, die Erweiterung des Betriebsgebäudes und die Erweiterung und Umgestaltung der hydraulischen und elektrischen Installation vor. All diese Maßnahmen sind erforderlich, um das weitere Standbein WKK in das Versorgungssystem des Zweckverbandes zu integrieren und damit für die kommenden Jahre in Zeiten des Klimawandels eine sichere Trinkwasserversorgung aufrechterhalten zu können.
Stichworte des Bauablauf:
- Umlegung von Rohrleitungen, um Baufeld für Neubau frei zu machen
- Abriss der bestehenden Wasserkammer 1 und teilweiser Rückbau des bestehenden Betriebsgebäudes
- Neubau einer größeren Ersatzkammer
- Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes
- Neubau einer Mischkammer
- Neubau eines Pumpwerkes zur Eigenwasserzuführung in die Mischkammer
- Erneuerung des Pumpwerkes zur Eigenwasserförderung zum Haupthochbehälter Oberjettingen
- Erneuerung der hydraulischen Installation
- Erneuerung der elektrischen Installation
Während dem Bau muss die Versorgung der Verbandsmitglieder immer gewährleistet werden. D.h. es sind immer wieder Provisorien erforderlich. Die einschlägigen technischen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Regelwerk) für trinkwassertechnische Anlagen sind zu beachten.
Außerdem müssen die naturschutzrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung eingehalten werden. Teile des Betriebsgeländes sind als Biotop ausgewiesen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Vertragspartner für die unter Gliederungspunkt A.III.1 des Verfahrensleitfaden genannten Planungsleitungen zu den jeweiligen Planungsdisziplinen mit den dort angegebenen Leistungsphasen gesucht. Weitere Informationen zum Projekt können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
1. Nutzinhalte der Hochbehälter
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) beste Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
Bewertet werden bei der Referenzleistung die Nutzinhalte der sanierten / erweiterten Hochbehälter im Trinkwasserbereich nach folgender Maßgabe:
Speichervolumen bis 100 m³: 1 Punkt
Speichervolumen ab 101 m³ bis 500 m³: 2 Punkte
Speichervolumen ab 501 m³: 3 Punkte
2. Fördermenge in der Trinkwasserversorgung
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) beste Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
Bewertet werden bei der Referenzleistung die Nutzinhalte der sanierten / erweiterten Hochbehälter nach folgender Maßgabe:
Fördermenge ab 50 l/s bis 75 l/s: 1 Punkt
Fördermenge ab 75 l/s bis 99 l/s: 2 Punkte
Fördermenge ab 100 l/s: 3 Punkte
3. Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) von bisherigen Referenzprojekten
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) beste Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
Bewertet werden bei der Referenzleistung die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) nach DIN 276-1:2018-12 nach folgender Maßgabe:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR netto: 1 Punkt
ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR netto: 2 Punkte
ab [Betrag gelöscht] EUR netto: 3 Punkte
4. Aktualität
Die von den Bietern zu nennenden Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2019 ab-geschlossen worden sein.
5. Vorgehen bei Punktegleichstand
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, erhält derjenige Bieter den Vorzug, dessen Referenz der ausgeschriebenen Leistung am nächsten kommt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst.
Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
- nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungs-punkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen)
Zu benennen sind:
- Auftragsbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- öffentlicher oder privater Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
- Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie von Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung und der Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen (speziell hydraulische Ausrüstung) und Gebäudeautomation gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 7 und 8 HOAI (Grundleistungen der LPH 5, 6, 7, 8 und 9 gemäß § 55 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI);
- Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Angabe darüber, on Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb geplant wurden;
- Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen nach DIN 276-1:(2018-12)
- Angabe des Gegenstandes der Leistungen;
- Projektbeschreibung
- Angaben zu Nutzinhalten der Hochbehälter von bisherigen Referenzobjekten
- Angaben zu Fördermengen in der Trinkwasserversorgung von bisherigen Referenzobjekten
- Angaben zu Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) von bisherigen Referenzprojekten
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, bei denen der Bieter bei vergleichbaren Projekten für die Sanierung und Erweiterung von entsprechenden Bauwerken und Anlagen der Trinkwasserversorgung (vgl. hierzu Gliederungspunkt A.III.1. und A.III.2. lit. a), dort vor allem die Stichwörter zum Bauablauf) ähnliche Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke, ähnliche Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung und ähnliche Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen (speziell hydraulische Ausrüstung) und Gebäudeautomation gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 7 und 8 HOAI (Grundleistungen der LPH 5, 6, 7, 8 und 9 gemäß § 55 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI) mindestens in den jeweiligen Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht hat. Vergleichbar sind Projekte, bei denen Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung von Hochbehältern mit Betriebsgebäuden und Pumpwerken in der Trinkwasserversorgung mit Herstellkosten (nach Kostenfeststellung) ab [Betrag gelöscht] EUR netto im laufenden Betrieb erbracht wurden. Die Leistungen müssen nach dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Zu 1): Mindestens eine Referenz über sämtliche vorstehend beschriebenen Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Projekt im laufenden Betrieb. Die Herstellkosten betragen gemäß der Kostenberechnung in der Datei "0_Förderantrag_Göttelfingen23.pdf" (vgl. dort S. 40 ff.) mindestens [Betrag gelöscht] EUR EUR netto.
Die Vorlage von jeweils mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6WPC
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.