Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren Referenznummer der Bekanntmachung: 33/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Sachversicherungen des Konzernes Kreis Düren
Der Konzern Kreis Düren schreibt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Versicherungsleistungen über 3 Jahre mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr aus. Die Leistung teilt sich in die Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung sowie die Elektronikversicherung.
Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung
Kreisgebiet Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Versicherungsleistungen "Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung" für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Option auf ein weiteres Vertragsjahr.
Elektronikversicherung
Kreisgebiet Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Ausgeschrieben wird die Versicherungsleistung "Elektronikversicherung" für den Konzern Kreis Düren für einen Zeitraum von drei Jahren mit Option auf ein weiteres Jahr Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude-, Inhalt- und Glasversicherung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronikversicherung
Postanschrift: Provinzialplatz 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40591
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.provinzial.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYQH9
Ort: Köln
Land: Deutschland
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).