IT-Anwendung Krisenmanagement zur Krisenprävention und Krisenbewältigung (IT-KKM) - Pflege/Wartung sowie Weiterentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BALM-VgSt-027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.balm.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Anwendung Krisenmanagement zur Krisenprävention und Krisenbewältigung (IT-KKM) - Pflege/Wartung sowie Weiterentwicklung
Zur Unterstützung der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Zivilen Notfallvorsorge sowie des Krisenmanagements verfügt das BALM über eine IT-Anwendung KKM (nachfolgend IT-KKM).
Die Funktionsfähigkeit der IT-Anwendung soll im Rahmen der Pflege und Wartung sichergestellt werden.
Darüber hinaus soll die IT-Anwendung unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung sowie unter Berücksichtigung der dynamischen Anforderungen bei der Aufgabenwahrnehmung weiterentwickelt werden. Der Inhalt sowie die Umsetzbarkeit der notwendigen oder gewünschten Änderungen der IT-KKM (Weiterentwicklung) wird mit dem zukünftigen Auftragnehmer zusammen abgestimmt und ist auf Basis entsprechender Einzelaufträge umzusetzen.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Werderstr.34
50672 Köln
Zur Unterstützung der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Zivilen Notfallvorsorge sowie des Krisenmanagements verfügt das BALM über eine IT-Anwendung KKM (nachfolgend IT-KKM).
Die Funktionsfähigkeit der IT-Anwendung soll im Rahmen der Pflege und Wartung sichergestellt werden.
Darüber hinaus soll die IT-Anwendung unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung sowie unter Berücksichtigung der dynamischen Anforderungen bei der Aufgabenwahrnehmung weiterentwickelt werden. Der Inhalt sowie die Umsetzbarkeit der notwendigen oder gewünschten Änderungen der IT-KKM (Weiterentwicklung) wird mit dem zukünftigen Auftragnehmer zusammen abgestimmt und ist auf Basis entsprechender Einzelaufträge umzusetzen.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Wichtiger Hinweis: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente, die als vertraulich eingestuft wurden. Um. Einblick in die als vertraulich eingestuften Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, reichen Sie bitte zeitnah nach Ihrer Registrierung im Verfahren das zur Verfügung gestellte und gemäß Abschnitt A Nr. 5 ausgefüllte Dokumente „13_Verschwiegenheitserklärung“ ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Anwendung Krisenmanagement zur Krisenprävention und Krisenbewältigung (IT-KKM) - Pflege/Wartung sowie Weiterentwicklung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der,Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3, GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10, Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der, Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.