Objektplanung Gebäude Umbau Kapellengebäude ZUE Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 312/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Widumstraße 33
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hgb-hamm.de
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Umbau Kapellengebäude ZUE Hamm
Die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung eines Kapellengebäudes auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) Hamm im Rahmen einer Nutzungsänderung. Das Gebäude wurde früher als Kapelle genutzt und steht seit einiger Zeit leer. Es soll nun für die Betreuung von Flüchtlingen umgebaut und saniert werden.
Darüber hinaus entspricht das Gebäude nicht den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz und soll dementsprechend energetisch saniert werden.
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung dieses Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
59071 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des in Abschnitt II.1.4 beschriebenen Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine 2. Beauftragungsstufe mit den LPhen 5 bis 9.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Umbau und/oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Für das Vorhaben war oder ist die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich.
d) Das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300+400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
f) Die zum o.g. Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.10.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme des Vorhabens durch den Bauherrn) lag nicht vor dem 01.10.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon gilt als Abschluss der LPh 4 bereits die Einreichung des Genehmigungsantrags, als Abschluss der LPh 5, wenn die Ausführungsplanung für sämtliche Gewerke erarbeitet ist und die vom Planer zu erstellenden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne vorliegen (auch ungeachtet einer ggf. noch erforderlichen ausführungsbegleitenden Fortschreibung oder Prüfung von Werk- und Montageplänen), und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) aller jeweils zu überwachenden Ausführungsgewerke.
2. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
2.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6WQW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland