FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 05.0210/2021/NGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen
FE 05.0210/2021/NGB - Weitere Modellberechnungen zur Bemessung von Sedimentationsräumen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Einleitungen der Straßenentwässerung werden nach den RAS Ew 2005 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung), REwS (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) geplant und müssen bei Neubaumaßnahmen auch hinsichtlich der stofflichen Belastung der Gewässer bewertet werden. Neben der Behandlung in Retentionsbodenfiltern kommt die Behandlung in Sedimentationsbecken (Absetzbecken nach RAS-Ew/REwS bzw. RiStWag-Anlage) zum Einsatz.
Gut funktionierende Absetzbecken müssen regelmäßig von Sedimenten gereinigt werden, da bei einer zu großen Sedimenthöhe bei starken Regenereignissen Sedimentaustrag stattfinden kann. Ein Schlamm- bzw. Sedimentsammelraum, der sich erst mit der Zeit füllt, ist bisher nicht definiert. Es fehlen somit Vorgaben zur Bemessung des Schlammsammelraumes und ab welcher Schlamm- bzw. Sedimenthöhe ein Absetzbecken gereinigt werden muss.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens 05.0191/2015/NGB „Bemessung von Sedimentationsräumen“ wurden bereits zwei Kategorien von Absetzanlagen anhand von Modellberechnungen untersucht. Für andere häufig gebaute Beckenkategorien und für andere Ausprägung der bisher untersuchten Beckentypen fehlen bisher noch entsprechende Erkenntnisse. Daher sollen diese Beckenkategorien ebenfalls modelliert werden.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für weitere typische Absetzbecken Untersuchungen (dreidimensionale numerische Modellierungen) durchzuführen, um belastbare Empfehlungen abzuleiten, ab welcher Sedimenthöhe und mit welchen Reinigungsintervallen eine Räumung der Becken erforderlich ist. Bei Konzeption und Auswertung der Modellierungen sind die Regelwerke der Straßenentwässerung und die praktischen Möglichkeiten des Straßenbetriebsdienstes zu berücksichtigen. Die Beckenanlagen werden in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Betreuerkreis ausgewählt; durch Bereisungen und Auswertungen vorhandener Planunterlagen ermittelt der Auftragnehmer die Grundlagendaten zum Modellaufbau und für die Eingangsparameter.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr.1: Erfahrung und Kenntnis in hydraulischer und hydrologischer Modellierung mit Bezug zur Straßenentwässerung an Außerortsstraßen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr.2: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.