Sicherheitshalbschuh Männer, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0071
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitshalbschuh Männer, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sicherheitshalbschuhen Männer, 47080E, mit dazugehörigen Ersatzteilen im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027.
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Sicherheitsschuh Männer, ASD 47080E
Mindestbestellmenge: 825 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.150 Paar
Einlegesohle zu 47080E, ASD N.N.
Mindestbestellmenge: 1.950 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.000 Paar
Schnürsenkel zu 47080E, ASD N.N.
Mindestbestellmenge: 500 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 0 Paar
Bezüglich der unverbindlichen sowie der Maximalmenge besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Zukünftige Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen werden vom Nutzungs- und Anforderungsverhalten der Nutzer abhängig sein. Nutzer werden wählen können, ob diese z.B. den Sicherheitshalbschuh aus Rahmenvereinbarung Los 1 (aus dem Verfahren BwBM 2023 0035) oder aus der hiesigen Rahmenvereinbarung nutzen möchten. Die Bedarfszahl der Folgeabrufe aus den Rahmenvereinbarungen wird auf dem Abrufverhalten der Nutzer basieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden;
1b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden;
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden;
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden;
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden;
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe);
1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden;
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden;
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden;
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu verwenden.
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
2a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung;
2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie;
2c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalt, des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten;
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001 des Bieters (Zertifikat oder gleichwertig);
3c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen;
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001 der Nachunternehmer (Zertifikat oder gleichwertig);
3e) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren;
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.