562 - Sicherheitsberatung der NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 562-00-4050-00-101-79521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
562 - Sicherheitsberatung der NRW.BANK
Sicherheitsberatung der NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsberatung der NRW.BANK mit den folgenden Aufgabenbereichen:
a. Risikoanalyse: Überprüfung der Sicherheitsstrategie und -organisation (Prüfung der aktuellen Sicherheitsbereiche, Zutrittsmöglichkeiten, Objektschutz, Informationsschutz, Datenschutz, Veranstaltungssicherheit);
b. Konformitätsüberprüfung: Prüfung vorhandener technischer Einrichtungen auf ihre Konformität zu bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Normen (Brandmeldeanlage, Video-Überwachungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Fluchttürsteuerungssysteme);
c. Sicherheitsbeurteilung von Einzel- /Sondersituationen
d. Dokumentation der durchgeführten Analysen und Überprüfungen
e. Definition und Vorstellung von Maßnahmen zur Behebung von gefundenen Schwach-stellen, inklusive technischer Beratung;
f. Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
g. Beratung und technische / Unterstützung bei Vergabeverfahren und Beschaffungen von Sicherheitstechnischen Einrichtung
betreffend die Objekte in Düsseldorf und Münster
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Leistungsorte sind - nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im jeweiligen Einzelabruf - grundsätzlich die vorbenannten Standorte der NRW.BANK (geschätzt zu 50 %, dazu wiederum geschätzt zu 60 % in Düsseldorf und zu 40 % in Münster). Im Weiteren ist die Auftragnehmerin in der Wahl des Leistungsortes frei.
Die termingerechte Ausführung der Beraterleistungen mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 200 Beratertage (zu je 8 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 250 Beratertagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Alte Heerstraße 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJ95
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.