Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telefonieleistungen im Festnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 504/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Castroper Straße 30
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkd-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telefonieleistungen im Festnetz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telefonieleistungen im Festnetz
Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Castroper Straße 30 45665 Recklinghausen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telefoniedienstleistungen im Festnetz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten, die nicht älter als drei Jahre sind und deren Inhalt mit dem Ausschreibungsgegenstand (Rahmenvertrag, Bereitstellung von Telefonieleistungen im Festnetz sowie Wartung und Service-Leistungen) vergleichbar ist (Mindestanforderung: 50 % des zu erwartenden Umfanges)
- Vorliegen eines dokumentierten Qualitätsmanagementsystems (Nachweis durch Zertifizierung nach international anerkannter Norm, z.B. ISO 9001 oder vergleichbare; ersatzweise erschöpfende Beschreibung des angewendeten Verfahrens)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6DF54
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html