Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen Referenznummer der Bekanntmachung: 66/2023/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5222-952355
Fax: +49 5222-95288355
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen
Busverkehrsleistungen im Stadtbusverkehrs Bad-Salzuflen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der von der Stadt Bad Salzuflen zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst den gesamten Stadtverkehr in Bad Salzuflen.
Dieser beinhaltet sowohl:
▪ „Taktlinien“, die im 30-Minuten bedient werden, wie auch
▪ Linien mit Bedienungsschwerpunkt „Schülerverkehr“ mit unvertaktetem, an den
Bedürfnissen der Schülerbeförderung ausgerichtetem Fahrtenangebot mit stark
divergierenden Fahrtverläufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage 2
Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.