Maler- und Lackierarbeiten 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-19040-VE353
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emil-Figge-Straße 80
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2319742139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tzdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten 2
Maler- und Lackierarbeiten
ca. 10840 m2 Dispersionsfarbe Wand NAB Klasse 1
ca. 900 m Dispersionsfarbe Leibungen
ca. 1380 m2 Deckenanstrich Dispersionsfarbe NAB Klasse 1
ca. 1350 m2 Bodenbeschichtung
77 St. Beschichtung Stahltüren inkl. Stahlzargen
161 St. Beschichtung Stahlzargen
ca. 470 m Beschichtung Rohrleitungen
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - ZiW Otto-Hahn-Str. 15 44227 Dortmund
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung Dortmund - ZiW
Maler- und Lackierarbeiten 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
sh. Auftragsunterlagen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124).
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124).
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124).
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und
Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgGNRW) vom 22. März 2018.
Danach sind Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer verpflichtet, die nach dem TVgG festgelegten
Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren (§ 2 TVgG). Die
Auftraggeberin ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automation zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436WWW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.