Starter-Paket:KI & Natürlicher Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3-VSt. 1757/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Starter-Paket:KI & Natürlicher Klimaschutz
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung entscheidend dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Dazu müssen Biodiversitäts- und Klimaschutz stärker zusammengeführt und Synergien genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es zum einen unmittelbarer Maßnahmen in den relevanten Ökosystemen sowie auch flankierende Maßnahmen zur Ermöglichung, Unterstützung oder Begleitung der Kerntätigkeiten. Dazu gehören u.a. Forschung, Kompetenzaufbau und das Monitoring von Ökosystemen. Digitale Technologien und insbesondere KI bieten große Potenziale für die Vereinfachung und Automatisierung der Datenerhebung, des Monitorings, für eine Modellierung künftiger Entwicklungen, für Frühwarnsysteme sowie für die Ableitung von konkreten Handlungsoptionen. KI erfüllt daher innerhalb des ANK eine wichtige Unterstützungsfunktion.
Das Projekt „Starter-Paket: KI & Natürlicher Klimaschutz“ zielt darauf ab, diese Potentiale von KI bekannter zu machen und insbesondere bei jungen Menschen die technische Gestaltungskompetenz im Umgang mit KI auszubauen. Die Starter-Pakete sollen als Anstoß und Inspiration für die weitere Auseinandersetzung mit den Themen KI und Natürlicher Klimaschutz dienen.
Sitz der/des AN und Berlin
Die vom Bundesministerium für Natur, Umweltschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu beauftragende Leistung hat zum Ziel, Transformationswissen und (technische) Gestaltungskompetenz bei jungen Menschen aufzubauen, indem handlungsorientierte Lernangebote zum Thema KI & Natürlicher Klimaschutz konzipiert und umgesetzt werden.
Konkret ist vorgesehen, ein KI-Starter-Paket zu entwickeln, für das sich 500 Schulen und gleichermaßen Bildungseinrichtungen, Umweltschutzinitiativen oder andere Multiplikator*innen in Deutschland bewerben können. Für die Nutzung des KI-Starter-Pakets im Unterricht oder in anderen schulischen und außerschulischen Aktivitäten wie z. B. in Projektgruppen oder Workshops ist eine bedarfsgerechte Unterstützung vorzusehen, z. B. durch Video-Tutorials, Web-Seminare und Sprechstunden.
Zielgruppe sind primär junge Menschen der Klassenstufen 8 -13 bzw. 14- bis 19-Jährige sowie deren Lehrkräfte. Insbesondere in außerschulischen Kontexten kann das Paket ebenso in Gruppen mit heterogener Altersstruktur eingesetzt werden.
Da, außer bei Lehrkräften der Informatik, keine Vorkenntnisse erwartet werden können, sollen die Lernangebote so konzipiert werden, dass sie einen niedrigschwelligen Einstieg in die Thematik ermöglichen, idealerweise auch fachübergreifend und fächerverbindend von Lehrenden mit geringen Vorwissen bzw. Interesse an Informatik genutzt werden können. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass verschiedene Geschlechter und kulturelle Hintergründe angesprochen werden.
Die KI-Starter-Pakete sollen Wissen und Handlungskompetenz zu folgenden Punkten vermitteln:
1. die technischen Grundlagen von KI und ML
2. die Chancen und Grenzen von KI
3. die Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten für den Natürlichen Klimaschutz
4. Strategien zur Begegnung der Arten- und Klimakrise
Dies soll anhand praktischer und alltagsnaher Anwendungen realisiert werden (Learning by Making), in denen sich idealerweise Lehrende und Lernende die Themen gemeinsam erarbeiten.
Die Konzeption und Umsetzung der Lern- und Lehrangebote ist innerhalb des Jahres 2024 durchzuführen. Eine nichtkommerzielle Weiternutzung des KI-Starter-Pakets nach dem 31.12.2024 (oder darüber hinaus unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen) muss ermöglicht werden.
Für das Vorhaben KI-Starter-Paket sollen folgende Leistungen erbracht werden:
1. Konzepterstellung und Entwicklung eines physischen KI-Starter-Pakets mit diversen Anwendungen, weiterführenden Informationen und Lern- und Lehrmaterialien im Sinne der BNE 2030
2. Komplette Umsetzung des mit der AG abgestimmten Konzepts inkl. Beschaffung, Konfektionierung und Versand.
3. Konzepterstellung und Aufbau einer Website mit allen relevanten Informationen rund um die Themen Natur- und Klimaschutz sowie Digitalisierung und KI im Sinne der BNE 2030 (inkl. Pflege und Aktualisierung der Inhalte)
4. Konzepterstellung und Umsetzung eines schlanken digitalen Begleitprogramms mit Selbstlernmodulen im Sinne der BNE 2030, die auf die Inhalte des Pakets und der Website abgestimmt sind (OER).
5. Entwicklung von 3 breitenwirksamen Aktionen, in denen KI und Umwelt- und Naturschutz verbunden sind, die von den Teilnehmenden umgesetzt werden.
6. Akquise von mindestens 500 Schulen und Bildungseinrichtungen bzw. Umweltschutzinitiativen sowie Teilnehmendenmanagement und -kommunikation
7. Monitoring und Wirkungsmessung der Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen
8. Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über die projekteigene Webseite und Social Media sowie Vorschläge für Kommunikationskanäle des BMUV.
Zur detaillierten Beschreibung des Leistungsumfangs dient Dokument 03.01 "Leistungsbeschreibung" als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Sofern die Verlängerungsoption gezogen wird, ist mit der AG eine Aktualisierung des Arbeitsplans innerhalb der ersten drei Wochen der verlängerten Vertragslaufzeit abzustimmen. Auf Basis der Erfahrungen und des Feedbacks der Nutzenden des Starter-Pakets soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Inhalte, Gegenstände und Materialien des Pakets überarbeitet werden. Eine neue Auflage mit neuem thematischen Schwerpunkt (d.h. einem anderen Fokusthema des ANK) ist ebenso möglich, wie eine punktuelle Verbesserung und Ergänzung der aktuellen Pakete.
Sofern in Übereinstimmung mit der AG nur geringer Aktualisierungsbedarf des Pakets identifiziert wird, soll von der/dem AN ein Plan vorgelegt werden, wie die nicht mehr für die Neukonzeption benötigten Ausgaben möglichst wirkungsorientiert eingesetzt werden können, z.B. für eine engere fachliche Betreuung, weitere Online-Angebote, mehr Öffentlichkeitsarbeit und weitere Monitoring-Aktivitäten. Der Plan ist mit der AG innerhalb der ersten fünf Wochen der verlängerten Laufzeit abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen
rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die
Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die
Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.