Universität zu Köln - Zero Trust Lösung - Cisco Duo Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_64_0119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung 64 - Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln - Zero Trust Lösung - Cisco Duo
Die Universität zu Köln (UzK) hat zur Erhöhung der Zugriffssicherheit auf ihre EDV?Systeme den Bedarf, einen weiteren Authentifizierungsfaktor für jeden Nutzenden für verschiedene EDV?Dienste einzuführen.
Neben der Absicherung der Nutzenden sollen zusätzlich die verwendeten Geräte und Anwendungen auf ihre Sicherheitsrisiken untersucht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, soll mit Hilfe eines Zero?Trust?Modells der Zugriff auf Systeme erst dann gestattet werden, wenn Nutzende, Geräte und Anwendung Vertrauen nachweisen.
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln Regionales Rechenzentrum
Weyertal 121 Geb.133
50931 Köln
Die Lösung muss der Produktgruppe "Zero-Trust-Lösung" angehören. Die wichtigsten Eigenschaften sind:
Die Lösung muss einen zweiten Authentifizierungsfaktor bereitstellen.
Zusätzlich muss das Betriebssystem bzw. die zugreifende Applikation (z.B. Version des Webbrowsers) vor dem Zugriff überprüfen, um bei erfolgreicher positiver Prüfung den Zugriff auf die Systeme der UzK zu gewähren.
Eine kontextsensitive, risikobasierte Authentifizierung muss erfolgen. Hierzu muss eine Betrachtung einer Reihe von Risikosignalen durchgeführt werden. Hierbei muss bestimmt werden, ob nachfolgende Authentifizierungsversuche eine sicherere Form der Authentifizierung erfordern, wenn ein Risiko erkannt wurde. Hier muss u.a. der sog. Wifi?Fingerprint, der UzK Veränderungen mitteilen. So lassen sich die Lokation der Authentifizierung auch ohne GPS oder GeoIP datenschutzkonform sowie treffsicher bestimmen. Der Wifi?Fingerprint ist somit als Risikosignal zu nutzen.
Die Software muss die Möglichkeit bieten, bei der Anmeldung Geräte zu registrieren, welche dann als vertrauenswürdig eingestuft werden (Trusted Endpoint). Das muss sowohl zusammen mit einem Mobile Device Management (MDM) als auch ohne MDM funktionieren für Bring Your Own Devices - z.B. Studierende und alle Nutzenden die ein eigenes Gerät benutzen. So müssen Angriffe, die typischerweise von fremden Geräten gestartet werden, direkt geblockt werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Lösung muss der Produktgruppe "Zero-Trust-Lösung" angehören.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CY1ER3ZH4V
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html