Beschaffung eines Radladers Referenznummer der Bekanntmachung: 70 15-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 105520
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 62215823325/4/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift: Kornmarkt 1, Zimmer 317
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62215823326/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Radladers
Beschaffung eines Radladers
Heidelberg
Beschaffung eines Radladers.
Der Radlader wird in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen für die Beschickung von Trommelsieben und für Verladetätigkeiten innerhalb geschlossener Hallen benötigt. Die aktuell geltenden DGUVs sind einzuhalten.
Die Einsatzorte sind stark staubbelastet mit losen Plastikfolien, die sich auch auf den Kühlern absetzen können, sowie in sehr feuchter Umgebungsluft mit bis zu 100 Prozent relativer Luftfeuchte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden
Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in
Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn
gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von
Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer
Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt. Mindestens 2 Referenzen.
Mindestens 2 Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall
erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift),
- in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung. Alle Mitbieter haben die Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft
als Einheit betrachtet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 74137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de