Mobile Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 156101HIL-FB31323
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 13
Ort: Hilchenbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57271
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Vergabeservice Kreis Siegen-Wittgenstein
E-Mail:
Telefon: +49 271 / 333-1545
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Trennwände
Geplante Neugestaltung des Gebäudekomplexes Bernhard-Weiss-Platz 6 (Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Gebäudekomplex Berhard-Weiss- Platz 6, 57271 Hilchenbach - Dahlbruch
Hauptmassen:
1 St mobile Akustiktrennwand manuell 12x3 m
1 St mobile Glas-Trennwand manuell 12x3 m
Geplante Neugestaltung des Gebäudekomplexes Bernhard-Weiss-Platz 6 (Projekt Kultureller Marktplatz Dahlbruch)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Trennwände
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Markt 13
Ort: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land: Deutschland
Telefon: +49 271 / 333-1545
Fax: +49 271 / 333-291433