Neubau einer Grundschule mit OGS und eines Bürgerzentrums in 59823 Arnsberg-Oeventrop, Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Grundschule mit OGS und eines Bürgerzentrums in 59823 Arnsberg-Oeventrop, Objektplanung Gebäude
Auf dem ehem. Schulareal Dinschede in 59823 Arnsberg, Stadtbezirk Oeventrop, soll eine Grundschule mit OGS auf dem Grundstück Zum Osterfeld 1, 59823 Arnsberg, sowie ein Bürgerzentrum auf dem Grundstück Dinscheder Straße 2, 59823 Arnsberg, errichtet werden. Dazu werden in diesem Verfahren die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß HOAI §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10, LPHen 1-9 (stufenweise) und Besondere Leistungen ausgeschrieben.
59823 Arnsberg
Im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) „Die Arnsberger Dörfer“ für die Gesamtstadt sowie des Dorfinnenentwicklungskonzeptes (DIEK) „Die drei Ruhrdörfer“ für den Stadtbezirk Oeventrop wurde für das Schulareal Dinschede im Dialog mit Bürgerschaft und Politik ein städtebaulich-architektonisches Konzept erarbeitet und vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossen.
Ziel ist es, diesen Bereich für den notwendigen Neubau einer Grundschule mit offener Ganztagsschule und integriertem Bürgerzentrum, einer Kindertagesstätte und einer neuen, nördlich gelegenen Wohnbebauung neu zu ordnen.
In diesem Vergabeverfahren werden nunmehr die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10, für den Neubau einer Grundschule mit OGS (Zum Osterfeld 1, 59823 Arnsberg) und eines Bürgerzentrums (Dinscheder Straße 2, 59823 Arnsberg) ausgeschrieben. Es handelt sich um folgende Leistungen:
Bearbeitungsstufe 1: LPHen 1-4 einschl. dazugehöriger Besonderer Leistungen
Bearbeitungsstufe 2: LPHen 5-7 einschl. dazugehöriger Besonderer Leistungen
Bearbeitungsstufe 3: LPHen 8-9
Zunächst wird die Bearbeitungsstufe 1 beauftragt. Eine Weiterbeauftragung der Stufen 2 und 3 ist vorgesehen, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die angegebene Laufzeit betrifft die Bearbeitungsstufen 1 und 2 (vgl. Nrn. 3.1 bis 3.7 Architektenvertrag) und basiert auf den bisherigen Erkenntnissen. Eine Anpassung erfolgt in Abhängigkeit des zeitlichen Aufwandes der internen Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse. Die Zeitdauer der Objektüberwachung und -betreuung hängt vom Bauablauf ab.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung:
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
-Angaben zur Berufszulassung des/der Büroinhabers/Büroinhaberin, des/der Vertreters/Vertreterin der
Büroleitung, des/der gesamtverantwortlichen Ingenieurs/Ingenieurin und des/der verantwortlichen Statikers/
Statikerin (Nachweise der beruflichen Befähigung sind dem Angebot beizufügen)
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Gesamtumsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022)
-Angaben zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis der Versicherungspolice ist vorzulegen)
zur Berufshaftpflichtversicherung:
-nicht älter als 3 Monate;
-nötige Deckung 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr;
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Firmenprofil
-Beschreibung der personellen Besetzung (Mitarbeitersturktur der letzten 3 Jahre - jährliches Mittel 2020 bis 2022)
Der/die verantwortliche und der/die stellvertretende Projektleiter/in muss einen Studiengang der Architektur oder des Bauingenieurwesens mit akademischem Abschluss nachweisen. Voraussetzung ist ebenso eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung. Angaben zur Berufserfahrung sind im Rahmen der vorstehenden Tabelle zu machen. Zudem ist ein/e bauvorlageberechtigte/r Architekt/in des Unternehmens zu benennen. Diese/r muss nicht zwingend auch der/die Projektleiter/in sein.
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erfolgreichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planung- und Ingenieruleistungen gerichtet ist und sie einen
verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.