Rahmenvertrag Sprach- und Integrationsmittler*innen Jugendamt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0360
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-544840)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811330
Fax: +49 201-889111330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sprach- und Integrationsmittler*innen Jugendamt Essen
Rahmenvertrag für Sprach- und Integrationsmittler*innen für das Jugendamt der Stadt Essen (ALLE Sprachen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es wird versichert, dass der Bieter alle Sprachen anbieten kann. Die Liste als Anlage dient nur zur Orientierung (Anhang A: Sprachen Übersicht). Der Bieter ist verpflichtet für jede angeforderte Sprache eine(n) Sprach- und Integrationsmittler*in zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich sind durch den Bieter alle Sprachen gem. der Sprachenübersicht (Anhang A) anzubieten und können daher von der Auftraggeberin vertraglich eingefordert werden. Hierbei handelt es sich um folgende Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Bengali, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Fula, Georgisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kasachisch, Kirgisisch, Kroatisch, Kurdisch, Kurdisch-Badini, Kurdisch-Sorani, Kurmanchi, Lettisch, Litauisch, Malinke, Mazedonisch, Mongolisch, Niederländisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch (veraltet), Singalesisch, Slowakisch, Slowenisch, Somali, Spanisch, Tadschikisch, Tigrinya, Tschechisch, Türkisch, Turkmenisch, Twi, Uigurisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch und Zaza
Sollten darüber hinaus weitere Sprachen vonseiten der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit bzw. im Bedarfsfall erforderlich werden, trägt der Auftragnehmer dafür Sorge für die jeweils angeforderte Sprache eine*n geeigneten Sprach- und Integrationsmittler*in, im Zweifel im Wege der Unterbeauftragung durch einen anderen Anbieter, zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall behält sich die Auftraggeberin vor Aufträge anderweitig zu vergeben, sofern durch den Auftragnehmer trotz aller Anstrengungen keine geeigneten Sprach- und Integrationsmittler*innen für eine Sprache außerhalb der Sprachenübersicht (Anhang A) zur Verfügung gestellt werden kann.