Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-32-322-3223-AG 3-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elbestraße 7
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47800
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 32 - Sicherheit und Ordnung
E-Mail:
Telefon: +49 215186-2184
Fax: +49 215186-2309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag
Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld
Stadtgebiet Krefeld Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld Der genaue Erfüllungsort hängt von der Örtlichkeit der Leistung (Maßnahme) ab und erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet
Abschleppen, Versetzen und Sicherstellen bzw. Verwahren von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen sowie das sach- und fachgerechte Öffnen von Fahrzeugen aller Art im gesamten Stadtgebiet Krefeld. Die maximale Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate. Nähere Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen (Vertrag) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
- Nachweis Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung Nordrhein-Westfalen
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Lizenz für den grenzübergreifenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU
- Eigenerklärung Sanktionen EU
- Eigenerklärung Umsatzsteueridentifikations-Nummer
- Eigenerklärung Zugehörigkeit Berufsgenossenschaft
Nachweis die bis zum Vertragsabschluss einzureichen sind:
Versicherungsschutz mit den nachfolgend abgedeckten Risiken, der über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten bleibt.
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen EUR
- Zur Abdeckung des Kraftfahrzeugtransport- und -bergungsrisikos muss eine Abschlepp- und Hakenlastversicherung nachgewiesen werden, die Deckungssumme muss mindestens 2,5 Millionen EUR sowie mindestens 250.000,00 EUR bei Vermögensschäden beinhalten
- Im Zusammenhang mit der Verwahrung der Fahrzeuge und Anhänger muss eine Versicherung nachgewiesen werden, die alle während der Verwahrung - einschließlich der durch unbefugte Nutzung oder Verlust des Fahrzeuges bzw. Teile des Fahrzeuges - entstehenden Schäden nach der Maßgabe des § 417 i. V. m. § 390 bzw. 429 Handelsgesetzbuch (HGB) abdeckt und zwar auch solche, die ohne Verschulden der/ des Auftragnehmerin/ Auftragnehmers eintreten.
Bei Angebotsabgabe möglichst einzureichen:
- Eigenerklärung über die Größe des Betriebes, insbesondere die Zahl und die berufliche Qualifizierung der ständigen und zur Aushilfe eingestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die für die Ausführung des ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, sowie über das Vorhandensein des Fuhrparks sowie des Verwahrungs- und Sicherstellungsgeländes
Vor Zuschlagserteilung behält sich die Stadt Krefeld die Vorlage folgender Nachweise vor
- Übersicht Fuhrpark mit den jeweiligen Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (zum Abgleich der geforderten technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge)
- Nachweis der Verfügbarkeit Verwahr- bzw. Sicherstellungsgelände (Mietvertrag/Grundbuchauszug)
Abschnitt IV: Verfahren
Elbestraße 7, 47800 Krefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis zum 23.10.2023 ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland ausschließlich elektronisch möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D01S
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 211472889
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 211472889
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 211472889