Druckerzeugnisse Referenznummer der Bekanntmachung: BW 09/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckerzeugnisse
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt).
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe folgender Leistungen in zwei Losen: Druck, Herstellung bzw. Verarbeitung, Lagerung und Lieferung von Druckerzeugnissen.
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
- Los 1: Endlos- und Einzelblattvordrucke,
- Los 2: Informationsbeilage Befreiung, Trennblatt, Informationsbeilage
Mailing und Informationsbeilage Befreiungs-/Ermäßigungsantrag.
Der Beitragsservice beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen mit einer Festlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 6 Monate (Verlängerungsoptionen) abzuschließen.
Los 1: Endlos- und Einzelblattvordrucke
externer Druckdienstleister des Auftraggebers in Schleswig-Holstein Die Lieferung der herzustellenden Druckerzeugnisse erfolgt entweder an den Auftraggeber oder an seinen externen Druckdienstleister, der derzeit seinen Sitz in der Nähe von Hamburg in Schleswig-Holstein hat.
Der zweite NUTS-Code lautet: DEA23 (Köln).
, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt).
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe folgender Leistungen in zwei Losen: Druck, Herstellung bzw. Verarbeitung, Lagerung und Lieferung von Druckerzeugnissen.
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
- Los 1: Endlos- und Einzelblattvordrucke,
- Los 2: Informationsbeilage Befreiung, Trennblatt, Informationsbeilage
Mailing und Informationsbeilage Befreiungs-/Ermäßigungsantrag.
Der Beitragsservice beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen mit einer Festlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 6 Monate (Verlängerungsoptionen) abzuschließen.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die nachfolgend angegebene Mindestabnahmemenge bezogen auf das jeweilige Druckerzeugnis pro Los.
Daneben gibt der Auftraggeber nachfolgend ebenfalls die jährliche Planmenge sowie die jährliche Höchstmenge (bezogen auf das jeweilige Druckerzeugnis) pro Los an. Die Abnahme der Höchstmenge wird nicht garantiert. Dasselbe gilt für die angegebenen voraussichtlichen Planmengen pro Jahr.
Die angegebenen Jahresmengen sind jeweils auf volle 12 Monate bezogen, bei den Verlängerungsoptionen gilt pro Option jeweils die Hälfte dieser Mengen.
JAHRESMENGEN LOS 1:
Vordruck 205:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 10.300.000,
- jährliche Planmenge = 20.600.000,
- maximale Höchstmenge = 24.720.000.
Vordruck 207:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 300.000,
- jährliche Planmenge = 600.000,
- maximale Höchstmenge = 720.000.
Vordruck 210/370
- garantierte Mindestabnahmemenge = 375.000,
- jährliche Planmenge = 750.000,
- maximale Höchstmenge = 900.000.
Vordruck 300:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.325.000,
- jährliche Planmenge = 2.650.000,
- maximale Höchstmenge = 3.180.000.
Vordruck 315:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 6.500.000,
- jährliche Planmenge = 13.000.000,
- maximale Höchstmenge = 15.600.000.
Vordruck 325:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.350.000,
- jährliche Planmenge = 2.700.000,
- maximale Höchstmenge = 3.240.000.
Vordruck 0330 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 700.000,
- jährliche Planmenge = 1.400.000,
- maximale Höchstmenge = 1.680.000.
Vordruck 410:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 850.000,
- jährliche Planmenge = 1.700.000,
- maximale Höchstmenge = 2.040.000.
Vordruck 815:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.250.000,
- jährliche Planmenge = 2.500.000,
- maximale Höchstmenge = 3.000.000.
Vordruck 1002 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 615.000,
- jährliche Planmenge = 1.230.000,
- maximale Höchstmenge = 1.476.000.
Vordruck 1002 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 4.250.000,
- jährliche Planmenge = 8.500.000,
- maximale Höchstmenge = 10.200.000.
Vordruck 1006 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 350.000,
- jährliche Planmenge = 700.000,
- maximale Höchstmenge = 840.000.
Vordruck 1011 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 15.000,
- jährliche Planmenge = 30.000,
- maximale Höchstmenge = 36.000.
Vordruck 1011 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 5.500.000,
- jährliche Planmenge = 11.000.000,
- maximale Höchstmenge = 13.200.000.
Vordruck 1012 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 420.000,
- jährliche Planmenge = 840.000,
- maximale Höchstmenge = 1.008.000.
Vordruck 1021:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 3.250.000,
- jährliche Planmenge = 6.500.000,
- maximale Höchstmenge = 7.800.000.
Vordruck 2400 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.100.000,
- jährliche Planmenge = 2.200.000,
- maximale Höchstmenge = 2.640.000.
Bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit (Festlaufzeit zzgl. Verlängerungsoptionen) beträgt die Höchstmenge aller Druckerzeugnisse in Los 1 maximal: 276.840.000 Stück. Mit Erreichen dieser Stückzahl endet der abgeschlossene Vertrag für Los 1 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
JAHRESMENGEN LOS 2:
Vordruck 0410 B:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 850.000,
- jährliche Planmenge = 1.700.000,
- maximale Höchstmenge = 2.040.000.
Vordruck 4006:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 2.750.000,
- jährliche Planmenge = 5.500.000,
- maximale Höchstmenge = 6.600.000.
Vordruck 9000 B:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 100.000,
- jährliche Planmenge = 200.000,
- maximale Höchstmenge = 240.000.
Vordruck 7420:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 750.000,
- jährliche Planmenge = 1.500.000,
- maximale Höchstmenge = 1.800.000.
Bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit (Festlaufzeit zzgl. Verlängerungsoptionen) beträgt die Höchstmenge aller Druckerzeugnisse in Los 2 maximal: 32.040.000 Stück. Mit Erreichen dieser Stückzahl endet der abgeschlossene Vertrag für Los 2 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und den technischen Beschreibungen inklusive Anlagen, Teil B. der Vergabeunterlagen, I. und II.) zu entnehmen.
Der Beitragsservice beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen mit einer Festlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 6 Monate (Verlängerungsoptionen) abzuschließen.
Los 2: Informationsbeilage Befreiung, Trennblatt, Informationsbeilage Mailing und Informationsbeilage Befreiungs-/Ermäßigungsantrag.
externer Druckdienstleister des Auftraggebers in Schleswig-Holstein Die Lieferung der herzustellenden Druckerzeugnisse erfolgt entweder an den Auftraggeber oder an seinen externen Druckdienstleister, der derzeit seinen Sitz in der Nähe von Hamburg in Schleswig-Holstein hat.
Der zweite NUTS-Code lautet: DEA23 (Köln).
, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt).
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe folgender Leistungen in zwei Losen: Druck, Herstellung bzw. Verarbeitung, Lagerung und Lieferung von Druckerzeugnissen.
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
- Los 1: Endlos- und Einzelblattvordrucke,
- Los 2: Informationsbeilage Befreiung, Trennblatt, Informationsbeilage
Mailing und Informationsbeilage Befreiungs-/Ermäßigungsantrag.
Der Beitragsservice beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen mit einer Festlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 6 Monate (Verlängerungsoptionen) abzuschließen.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die nachfolgend angegebene Mindestabnahmemenge bezogen auf das jeweilige Druckerzeugnis pro Los.
Daneben gibt der Auftraggeber nachfolgend ebenfalls die jährliche Planmenge sowie die jährliche Höchstmenge (bezogen auf das jeweilige Druckerzeugnis) pro Los an. Die Abnahme der Höchstmenge wird nicht garantiert. Dasselbe gilt für die angegebenen voraussichtlichen Planmengen pro Jahr.
Die angegebenen Jahresmengen sind jeweils auf volle 12 Monate bezogen, bei den Verlängerungsoptionen gilt pro Option jeweils die Hälfte dieser Mengen.
JAHRESMENGEN LOS 1:
Vordruck 205:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 10.300.000,
- jährliche Planmenge = 20.600.000,
- maximale Höchstmenge = 24.720.000.
Vordruck 207:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 300.000,
- jährliche Planmenge = 600.000,
- maximale Höchstmenge = 720.000.
Vordruck 210/370
- garantierte Mindestabnahmemenge = 375.000,
- jährliche Planmenge = 750.000,
- maximale Höchstmenge = 900.000.
Vordruck 300:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.325.000,
- jährliche Planmenge = 2.650.000,
- maximale Höchstmenge = 3.180.000.
Vordruck 315:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 6.500.000,
- jährliche Planmenge = 13.000.000,
- maximale Höchstmenge = 15.600.000.
Vordruck 325:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.350.000,
- jährliche Planmenge = 2.700.000,
- maximale Höchstmenge = 3.240.000.
Vordruck 0330 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 700.000,
- jährliche Planmenge = 1.400.000,
- maximale Höchstmenge = 1.680.000.
Vordruck 410:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 850.000,
- jährliche Planmenge = 1.700.000,
- maximale Höchstmenge = 2.040.000.
Vordruck 815:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.250.000,
- jährliche Planmenge = 2.500.000,
- maximale Höchstmenge = 3.000.000.
Vordruck 1002 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 615.000,
- jährliche Planmenge = 1.230.000,
- maximale Höchstmenge = 1.476.000.
Vordruck 1002 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 4.250.000,
- jährliche Planmenge = 8.500.000,
- maximale Höchstmenge = 10.200.000.
Vordruck 1006 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 350.000,
- jährliche Planmenge = 700.000,
- maximale Höchstmenge = 840.000.
Vordruck 1011 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 15.000,
- jährliche Planmenge = 30.000,
- maximale Höchstmenge = 36.000.
Vordruck 1011 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 5.500.000,
- jährliche Planmenge = 11.000.000,
- maximale Höchstmenge = 13.200.000.
Vordruck 1012 E:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 420.000,
- jährliche Planmenge = 840.000,
- maximale Höchstmenge = 1.008.000.
Vordruck 1021:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 3.250.000,
- jährliche Planmenge = 6.500.000,
- maximale Höchstmenge = 7.800.000.
Vordruck 2400 D:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 1.100.000,
- jährliche Planmenge = 2.200.000,
- maximale Höchstmenge = 2.640.000.
Bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit (Festlaufzeit zzgl. Verlängerungsoptionen) beträgt die Höchstmenge aller Druckerzeugnisse in Los 1 maximal: 276.840.000 Stück. Mit Erreichen dieser Stückzahl endet der abgeschlossene Vertrag für Los 1 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
JAHRESMENGEN LOS 2:
Vordruck 0410 B:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 850.000,
- jährliche Planmenge = 1.700.000,
- maximale Höchstmenge = 2.040.000.
Vordruck 4006:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 2.750.000,
- jährliche Planmenge = 5.500.000,
- maximale Höchstmenge = 6.600.000.
Vordruck 9000 B:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 100.000,
- jährliche Planmenge = 200.000,
- maximale Höchstmenge = 240.000.
Vordruck 7420:
- garantierte Mindestabnahmemenge = 750.000,
- jährliche Planmenge = 1.500.000,
- maximale Höchstmenge = 1.800.000.
Bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit (Festlaufzeit zzgl. Verlängerungsoptionen) beträgt die Höchstmenge aller Druckerzeugnisse in Los 2 maximal: 32.040.000 Stück. Mit Erreichen dieser Stückzahl endet der abgeschlossene Vertrag für Los 2 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und den technischen Beschreibungen inklusive Anlagen, Teil B. der Vergabeunterlagen, I. und II.) zu entnehmen.
Der Beitragsservice beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen mit einer Festlaufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 6 Monate (Verlängerungsoptionen) abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu berücksichtigen.
Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle (§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. Vergabebedingungen).
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 "Eigenerklärung - Allgemeine Eignungsanforderungen" der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln,
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht:
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher hat außerdem weiterhin zu erklären, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 "Eigenerklärung - Allgemeine Eignungsanforderungen" der Vergabeunterlagen).
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 "Eigenerklärung (§ 45 VgV)" der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 "Eigenerklärung - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV)" der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) dass für die Produktion der Druckerzeugnisse des Auftraggebers mindestens sechs Endlosoffsetdruckmaschinen vorhanden sind, auf denen die Druckerzeugnisse gefertigt werden können;
b) dass mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8 Stunden gearbeitet wird;
c) dass im Zuschlagsfall pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 4 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Herstellung bzw. Verarbeitung der Druckerzeugnisse für den Auftraggeber eingesetzt werden, der/die über eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügen;
d) dass mein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder in Anlehnung daran über einen vergleichbaren Standard verfügt,
e) dass mein Unternehmen über eine FSC-Zertifizierung verfügt.
Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen, die insbesondere folgende Mindestangaben enthalten muss (Anlage A9 "Referenzliste"):
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden), die die nachstehend geforderten Mindestanforderungen erfüllen und im Übrigen in Inhalt und Umfang den ausgeschriebenen Leistungen möglichst ähnlich sind:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ),
- Kurzbeschreibung des Referenzauftrags unter Angabe von Format, Farbigkeit, Auslage (Rolle, Falzstapel, Einzelblatt), Papierart - Angabe zwingend erforderlich;
- Angabe des Volumens (Menge) - Angabe zwingend erforderlich;
Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen bzw. -angaben führt zum Ausschluss des Angebots.
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen,
- Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1EX3HUE9
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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