N-2258-40-01_Neubau Kinderhaus Hochstätt_Wasengrund 21-23_Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: X-GBG-2023-0048
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leoniweg 2
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gbg-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
N-2258-40-01_Neubau Kinderhaus Hochstätt_Wasengrund 21-23_Landschaftsgärtnerische Arbeiten
N-2258-40-01_Neubau Kinderhaus Hochstätt_Wasengrund 21-23
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
LV-Nr. 111/2023
Neubau eines 7-gruppigen Kinderhauses sowie Errichtung von drei Stellplätzen und einem Gerätehaus
Wasengrund 21-23
68239 Mannheim-Hochstätt
Bearbeitungsfläche Grundstück 1594 m²
(Grundstück 2531 m² abzgl. Gebäude 937 m²) zzgl. Anpassungen im öffentlichen Gehwegsbereich
Art und Umfang der Leistungen:
Abbrucharbeiten
Geländemodulation im Hangbereich
Treppenanlagen zum Eingang und zum Garten
Herstellen von Stütz-Mauerelementen aus L-Winkel
Pflasterarbeiten
Pflanz- und Vegetationstechnische Arbeiten
Zaunarbeiten und Handlauf
Ersatzpflanzung außerhalb des Grundstücks
Herrichten der BE-Fläche Rohbau
Anpassung öffentlicher Gehweg
Entwässerung (Grundleitungen) und Rigole
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 6a VOB/A:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.Bsp. AOK)
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Gültigkeitszeitraum
- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung
- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Betriebs-Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung)
Abschnitt IV: Verfahren
GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbHLeoniweg 268167 Mannheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).