Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Ennepetal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bismarckstr. 21
Ort: Ennepetal
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ennepetal, Vergabestelle, Frau Saretzki, Frau Schrey
E-Mail:
Telefon: +49 2333/979217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ennepetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Ennepetal
Die Stadt Ennepetal schreibt die Gebäude- und Inventarversicherung zum 01.01.2024 aus.
58256 Ennepetal
Die Stadt Ennepetal schreibt die Gebäude- und Inventarversicherung zum 01.01.2024 bis 01.01.2027 gemäß Leistungsbeschreibung aus.
Die Gebäude und das Inventar sollen möglichst umfassend versichert werden. Hierzu zählt auch der
Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden, d.h. Schäden durch fluviale und pluviale Ereignisse.
Versicherte Gefahren - sofern in der Objektliste nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist- Gebäudeversicherung:
a) Feuer, b) Leitungswasser, c) Sturm/Hagel, d) Überschwemmung und Rückstau gem. Abschnitt A § 8 ECB für alle Objekte, die sich bei Vertragsschluss nicht in ZÜRS-Zone IV befinden.
Versicherte Gefahren - sofern in der Objektliste nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist- Inventarversicherung:
a) Feuer, b) Einbruchdiebstahl, c) Leitungswasser, d) Sturm/Hagel, e) Überschwemmung und Rückstau gem. Abschnitt A § 8 ECB wenn sich das Objekt bei Vertragsschluss nicht in ZÜRS-Zone IV befindet.
Der Vertrag verängert sich stillschweigend, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Allgemein.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können, soweit bei den entsprechenden Nachweisen keine andere Formvorgabe getroffen wurde, in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind diese Formulare zu verwenden, soweit vorhanden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf separater Anlage abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen (ggf. auf gesonderte Aufforderung); die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin.
Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer (ggf. auf gesondertes Verlangen) einzureichen, soweit es sich bei diesen um Versicherungsunternehmen handelt.
2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte„Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 8 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
- Eignungserklärung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zu Bewerber- / Bietergemeinschaft
- Erklärung zum Mindestlohn
- Eigenerklärung zu Referenzen
Es gelten die Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft(Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer.
- Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit undLeistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Vom Bieter/Bietergemeinschaft sind nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung);
- aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung;
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen;
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse
- ggf. Erklärungen und Nachweise zur Eignung Dritter/ Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer;
- Erklärung der Aufsichtsbehörde, dass die Versicherungsgesellschaft in Deutschland zugelassen ist
oder ihren Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder dessen Vertreter hat.
Technische Leistungsfähigkeit.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelasseneNiederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach § 8 desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ennepetal, Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal, Raum 230.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Auftretende Fragen sind ausschließlich über subreport zu stellen. Eine Beantwortung von Bewerberfragen kann nur gewährleistet werden, sofern diese 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
2. Weitere Informationen für die Bieter:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Bietergemeinschaft hat für den Fall einer Beauftragung bereits mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Muster zu verwenden.
Bietergemeinschaften sind grds. zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheitenbei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nichtgesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil. Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben. Ebenfalls ist der führende Versicherer zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht der Bietergemeinschaft aufzutreten. Die in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherer haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder des Konsortiums zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (sog. führender Versicherer). Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignungsanforderungen sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen (ausgenommen davon ist der zuvor genannte Mindestumsatz, welcher nur von der Bietergemeinschaft/Konsortium insgesamt zu erfüllen ist). Die Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html