KTF Klima- und Transformationsfonds: Begleitforschung Energetische Stadtsanierung - „Energetische Stadtsanierung im Dialog 2023-25“ Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.84-23.3
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 184-574768)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31 - 37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-004010
Fax: +49 228-994011579
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.htm
Abschnitt II: Gegenstand
KTF Klima- und Transformationsfonds: Begleitforschung Energetische Stadtsanierung - „Energetische Stadtsanierung im Dialog 2023-25“
Die mittlerweile seit über zehn Jahren etablierte Förderkulisse des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ wird auch aufgrund des hohen Handlungsdrucks in vielen Kommunen mit anderen Förderansätzen verzahnt angewendet. Der integrierte energetische Ansatz eröffnet hier eine Vielfalt an thematischen und technischen Synergien. Im Rahmen des Projekts sollen durch Recherche und Akquise von Praxiserfahrungen sowie referierten Beispielen Austauschformate in Form von 6 bis 7 hybrid anzubietenden Workshops aufbereitet und entwickelt werden. Des Weiteren sind zwei bewehrte Standard-Veranstaltungformate, und fachliche Aktualisierungen für BMWSB/BBSR vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.