Prüfung ortsveränderlicher/ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in AOK-Liegenschaften nach der DGUV Vorschrift 3 für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2023-06-23-NW-LS-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher/ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in AOK-Liegenschaften nach der DGUV Vorschrift 3 für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen an ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen der AOK NordWest gemäß der DGUV Vorschrift 3 i.V.m. DIN VDE 0701-0702. Die Prüfungen sind an den Fachzentren und Kundencentern der AOK NordWest in den Landesteilen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein durchzuführen.
Die Prüfungen umfassen sowohl Erstprüfungen, als auch Wiederholungsprüfungen nach Ablauf des maßgeblichen Prüfintervalls.
Das Erfordernis der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen ergibt sich aus dem § 14 der Betriebssicherheitsverordnung in der aktuellen Fassung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3).
Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen.
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen
Weitere Grundlagen und Regelwerke:
- die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
- die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV),
- die Regelwerke der Unfallkassen (GUV),
- die DIN VDE.
Die Vergabe erfolgt in 6 Losen.
Serviceregion Schleswig-Holstein Süd
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Schleswig-Holstein Süd sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Schleswig-Holstein Nord sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Serviceregion Münsterland
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Münsterland sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Serviceregion Ruhrgebiet
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Ruhrgebiet sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Serviceregion Südwestfalen
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Südwestfalen sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Serviceregion Ostwestfalen-Lippe
Die jeweiligen Standorte der Serviceregion Ostwestfalen sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Umfang und der Zeitpunkt der Prüfungen der ortsveränderlichen sowie ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann der Anlage 3 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Schleswig-Holstein Süd
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Münsterland
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Ruhrgebiet
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Südwestfalen
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceregion Ostwestfalen-Lippe
Postanschrift: Franckestraße 3
Ort: Halle Saale
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6V84
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 135 GWB
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
...
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".