Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre - TGA/HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 7031.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rohanstraße 16
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8532621000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre - TGA/HLS
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär (ALG 1, 2, 3, 7 und 8) gemäß HOAI 2021 § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär (ALG 1, 2, 3, 7 und 8) gemäß HOAI 2021 § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (LPH 1-9) die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau). Die Stadt Ettenheim hat im Jahr 2016 einen erhöhten Bedarf an Wohnraum festgestellt und infolge dessen ein beschleunigtes B-Plan-Verfahren gestartet. Ziel der Planung war die Schaffung und Bereitstellung von Wohnbauland. Dies ist erforderlich, da zum einen im Stadtgebiet kaum noch entsprechende freie Baugrundstücke zur Verfügung stehen, zum anderen aber eine größere Nachfrage Bauwilliger festzustellen ist. So sind im Ortsteil Altdorf keine Bauplätze mehr verfügbar um den dringenden Bedarf ortsansässiger Bürger zu decken. Ohne die Ausweisung neuer Bauflächen besteht die Gefahr, dass diese Bürger, und hierbei insbesondere Familien, die für die Sicherung der Infrastruktur wichtig sind, aus dem Ortsteil abwandern und sich Wohngrundstücke in umliegenden Gemeinden suchen. Demzufolge wurde durch die Stadt Ettenheim ein Bebauungsplan aufgestellt und die städtebauliche Ordnung der Siedlungserweiterung am westlichen Stadtrand von Ettenheim sicherzustellen. Entsprechend der attraktiven Lage am Ortsrand von Altdorf wurde das gesamte Erschließungsgebiet als Wohngebiet mit einer Mischung von verdichteter Bebauung in Form von Geschosswohnungsbau sowie mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt. Für das Mehrfamilienhaus steht ein Grundstück mit ca. 1.000 m² Fläche zur Verfügung (Flurstück 3212). Es ist angedacht zwischen 9 und 12 Wohnungen zu realisieren. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7- Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8, 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 7219263-985
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines TED5 / 5 geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.