IT-Sourcing & Transition Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1.1-H0346/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marker Allee 76-78
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 2.1 - Beschaffung und Innere Dienste
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hshl.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Sourcing & Transition
Erbringung der Werkleistungen "IT-Sourcing und Transition"
Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm, Hochschule Hamm-Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt
Für die Erbringung der Werkleistungen "IT-Sourcing und Transition" sucht der AG einen kompetenten und leistungsfähigen Servicepartner, der den Betrieb der hierzu notwendigen IT-Plattform in Form eines Managed Service in sein Rechenzentrum übernimmt und für ausgewählte Fachanwendungen zudem Implementierungs- und Konfigurationsaufgaben erfolgreich umsetzen kann und so die weitere Digitalisierung unterstützt. Die Laufzeit des Vertrags ist für 36 Monate geplant, mit der Option diesen 2 Mal um je 12 Monate zu verlängern. Die wichtigsten Faktoren, die bei einer Lösungsentscheidung eine Rolle spielen sind Preis und Qualität. Der Auftraggeber beabsichtigt, das vertragliche Verhältnis auf Basis EVB-IT abzubilden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ahd GmbH & Co. KG
Postanschrift: Waterlappe 2
Ort: Ense
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59469
Land: Deutschland
Telefon: +49 29389779-0
Internet-Adresse: http://www.ahd.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung des genauen Auftragswertes läuft den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers zuwider; gem. § 39 Abs. 6 VgV wird daher auf die Angabe verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH9Y1ECRQAG6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.