Lieferung umweltfreundliches Drucker-/ Kopierpapier Januar bis Juni 2024 (mit Verlängerungsoption) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005231
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung umweltfreundliches Drucker-/ Kopierpapier Januar bis Juni 2024 (mit Verlängerungsoption)
Rahmenvertrag zur Lieferung von umweltfreundlichem Drucker- und Kopierpapier:
- Januar bis Juni 2024 mit mehrmaligen beidseitigen Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten (maximale Gesamtlaufzeit 24 Monate).
- Ausschließlich Recyclingpapier, mit unterschiedlichen Grammaturen und Farben.
- Möglichst mit CO2-Kompensation der angefallenen Emissionen beim Herstellungsprozess.
- Bestellung auf Abruf in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt rund 16 Millionen Blatt, innerhalb von 6 Monaten.
- Lieferung frei Verwendungsstelle, insgesamt rund 130 Standorte im Stadtkreis Freiburg.
- Ohne Preisgleitklausel.
Der Rahmenvertrag wird mit einem Bieter geschlossen.
Der Rahmenvertrag ist bei Ausnutzung aller Optionen bei einer Vertragshöchstlaufzeit von 24 Monaten auf maximal 100 Mio. Blatt gedeckelt. Grundsätzlich soll das mögliche halbjährliche Volumen von 25 Mio. Blatt nicht überschritten werden.
Freiburg i. Br.
siehe II.1.4)
Rahmenvertrag mit mehrmaligen Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten (maximale Gesamtlaufzeit 24 Monate). Gemäß Leisungsbeschreibung Ziffer 2.1.
Verlängerungsoption siehe II.2.7)
Die Grundvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung dauert vom 01.01.2024 bis 30.06.2024. Sie kann mehrfach jeweils um 6 Monate verlängert werden (maximal bis 31.12.2025, ohne Preisgleitklausel). Hierzu ist die Zustimmung der Stadtverwaltung und des Auftragnehmers erforderlich. Bei fehlender Einigung endet der Vertrag automatisch zur vereinbarten Laufzeit.
Verlängerungsoptionen:
a) 01.07.2024 bis 31.12.2024 (beidseitige Annahme bis 29.02.2024)
b) 01.01.2025 bis 30.06.2025 (beidseitige Annahme bis 31.08.2024)
c) 01.07.2025 bis 31.12.2025 (beidseitige Annahme bis 28.02.2025)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.3)
siehe III.1.3)
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). Zur Berücksichtigung von Referenzen über vergleichbare Leistungen werden insbesondere folgende Aspekte im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung herangezogen: Art der Maßnahme, Auftragsvolumen, Ausführungsdauer, technische und gerätespezifische Anforderungen, Ausstattung (Personal, Maschinen) mit ausreichender Verfügbarkeit, Art und Weise sowie Besonderheiten der Ausführung. Konkretisierungen hierzu können sich ggf. aus den Vergabeunterlagen ergeben. Außerdem wird von der Vergabestelle gemäß § 6 WRegG ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt angefordert.
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt- FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere gemäß Ziffer (4).
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
(5) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse in Kopie (nicht älter als 6 Monate, ab Tag der öffentlichen Bekanntmachung).
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in Kopie (nicht älter als 6 Monate, ab Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
(8) Bankerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit in Kopie (nicht älter als 6 Monate, ab Tag der öffentlichen Bekanntmachung).
(9) Referenzen über mindestens drei Aufträge seit 2020 mit jeweils mit einem jährlichen Blattvolumen von mindestens 3 Millionen. Die Referenzen müssen mit Namen, Telefonnummer und E-Mailadresse eines deutschsprechenden Ansprechpartners benannt sein. Außerdem ist das Datum und die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie das Blattvolumen anzugeben.
(10) Beschreibung der Logistik für die Leistungserbringung (z.B. Anzahl und Größe Verteilungszentren, Lagervorhaltung, Fuhrparkausstattung).
(11) Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Freiburg
Vergabemanagement
1. OG, Zi. 1.424
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 19.10.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de