Klärschlammentsorgung Kläranlagen Weingarten - Abwasserverband am Walzbach Referenznummer der Bekanntmachung: Klärschlammentsorgung KA Weingarten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Weingarten (Baden)
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76356
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 724470200
Fax: +49 7244702050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weingarten-baden.de/weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten?tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=393&cHash=3d8cda4dd28aa905e244f4e4377523d4
Postanschrift: Max-von-Laue-Str. 58
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7252974354
Fax: +49 7252974264
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crocoll-consult.de/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlagen Weingarten - Abwasserverband am Walzbach
Verladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verladung, Transport und thermische Entsorgung
von Klärschlamm
Schlammmenge: ca. 1.750 t/a
TS-Gehalt: ca. 21 - 27 %
Laufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2026
Verlängerung um 2 weitere Jahre möglich;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Liste der geforderten Nachweise und Erklärungen siehe Kap. 2 im Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.