Patientenmonitoring Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/22/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenmonitoring
Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden.
Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen.
Gegenstand der Ausschreibung ist das Patientenmonitoring für den F-Trakt Neubau des Kinderkrankenhauses der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Dabei sollen die drei Stationen C3, C4 und C5 ausgestattet werden.
Die Systeme bestehen aus dem bettseitigen Monitoring, Parametermodulen, Zentralen, Spiegelzentralen mit dem zugehörigen Zubehör und Montagematerial, wie z.B. SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, Kabel, Schläuche etc.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Die zur mangelfreien Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen sind bis zum 15.12.2023 abnahmereif fertigzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenmonitoring
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen
Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht,
da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den
vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.