2023-0199, Architektenleistungen Erweiterung zur Dreizügigkeit sowie Errichtung einer Mensa - GGS Wuppertalstraße 10, 51381 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0199
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0199, Architektenleistungen Erweiterung zur Dreizügigkeit sowie Errichtung einer Mensa - GGS Wuppertalstraße 10, 51381 Leverkusen
Umbau und Erweiterung der zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen zur Dreizügigkeit und Errichtung einer Mensa mit OGS- Bereich.
Planungsleistungen nach § 34 HOAI Leistungsphase 1 bis 8 Objektplanung (Architekt)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zuerst bis Leistungsphase 2. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien und der Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt die
Beauftragung der weiteren Stufen, bis Leistungsphase 3 und schließlich bis Leistungsphase 8.
GGS Bergisch Neukirchen Wuppertalstr. 10 51381 Leverkusen
Planung und Umsetzung die Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen in eine dreizügige Schule für bis zu 360 Schüler*innen mit Clusterstruktur und offenen Lernbereichen, sowie einem OGS- Bereich umzubauen.
Die Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen ist die einzige Grundschule in den Leverkusener Stadteilen Bergisch Neukirchen und Pattscheid. Sie besteht aus drei Gebäuden verschiedenen Alters.
Hauptgebäude
Das Hauptgebäude mit dem Bereich der Verwaltung, dem Lehrerzimmer und acht Klassenräumen sowie einer Toilettenanlage wurde im Jahr 1968 errichtet und vor einigen Jahren nachträglich mit einem Kaltdach versehen. 2021 wurden zudem die Fenster und Außentüren erneuert. Hinsichtlich der Barrierefreiheit weist das Gebäude erhebliche Defizite auf. Ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt ebenfalls.
Erweiterungsbau
Im Jahre 1971 wurde der dreigeschossige Erweiterungsbau als Stahlbetonskelettbau mit einer Fassade aus Fertigbetonelementen in Waschbetonoptik erstellt. Auch hier wurde vor einigen Jahren nachträglich ein Kaltdach ergänzt. Im Erweiterungsbau sind 6 Klassenräume in den oberirdischen Geschossen und zwei Mehrzweckräume im Kellergeschoss untergebracht. Aktuell ist in den beiden Klassenräumen des Erdgeschosses die Mensa mit Aufwärmküche untergebracht. Dies stellt jedoch nur eine Übergangslösung dar. In einem angegliederten Nebengebäude befindet sich eine weitere Toilettenanlage. Hier bestehen ebenfalls Defizite bei der Barrierefreiheit und es fehlt ein zweiter baulicher Rettungsweg.
Sporthalle
Die Sanierung bzw. der Umbau der Sporthalle ist nicht Bestandteil dieses Projekts.
Ziele und Maßnahmen
Ziel ist es, die Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen in eine dreizügige Schule für bis zu 360 Schüler*innen mit Clusterstruktur und offenen Lernbereichen, sowie einem OGS- Bereich umzubauen.
Der "Offene Ganztagbereich" und die Mensa mit Regenerationsküche sollen Raum für ca. 100 bis 120 Schüler*innen bieten, so dass im Dreischichtsystem alle Schüler*innen essen können. Zudem müssen ausreichend Räumlichkeiten für die ca. 35 Mitarbeiter*innen in den Bereichen Pädagogik, OGS und Verwaltung berücksichtigt werden.
Das Raumprogramm (siehe Anlage) sieht hierfür einen Gesamtraumbedarf (ohne
Berücksichtigung der Sporthalle) von rund 2.250 m2 Nettoraumfläche vor.
Die Energieversorgung der Schule muss aus möglichst nachhaltigen Quellen sicher-gestellt werden. In das Energiekonzept sollte auch die Sporthalle mit einbezogen wer-den. Hierzu können -soweit möglich und sinnvoll- z.B. Photovoltaik-Anlagen zum Einsatz kommen.
Die Gebäude erhalten, soweit dies möglich und sinnvoll ist, Gründächer (extensiv) und ggf. eine Fassadenbegrünung.
Der Schulbetrieb muss, über den ganzen Zeitraum der Umsetzung des Projektes, auf-rechterhalten werden. Hierzu sind -abhängig vom Entwurf- Vorschläge für geeignete Interemslösungen zu entwickeln
Grundsätzlich sind mehrere Lösungsansätze (Erhalt und Sanierung aller Bestandsgebäude oder (Teil-)Neubau) denkbar und sollten im Rahmen der Planung überprüft werden, wobei Faktoren wie Kosten, Nachhaltigkeit und die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wird in der Beauftragungsstufe 1 die Untersuchung eines zusätzlichen Lösungsansatzes angefragt.
Alle Planungen müssen eng mit den beteiligten Nutzern abgestimmt werden.
Rahmenbedingungen der Beauftragung
Die Basis der Beauftragung ist die HOAI in der gültigen Fassung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der Stufen 2 und 3 ist von den Beschlüssen der zuständigen politischen Gremien abhängig und kann somit nicht zu-gesichert werden. Zur Vorbereitung der Beschlüsse ist, jeweils nach dem Abschluss der Stufe 1 und der Stufe 2, durch den Planer eine umfassende Zusammenstellung und Dokumentation der bisherigen Planungsergebnisse vorzulegen. Diese dient dann als Grundlage der Vorlage bei den politischen Gremien. Darüber hinaus kann es in den Phasen der Beschlussvorbereitung und Beschlussfassung zu Arbeitsunterbrechungen auf Planerseite kommen. Diese sind bei der Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.
Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2, die Stufe 2 die Leistungsphase 3. Als dritte Stufe sollen die Leistungen der Leistungsphasen 4-8 beauftragt werden.
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 01.01.2017, Referenzrahmen bis 01.03.2022) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -berechnung und -feststellung KG 300+400 brutto), Bauart (Tragwerk), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse), Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber (selbständige Gesamtleistung, ARGE-Partnerschaft, angestellt u.ä.)
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2017) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien: Umbau von Bestandsgebäuden, Gebäude mit entsprechender Größe (mindestens 1.000 m2 BGF), Abbruchmaßnahmen >1.000 m3
Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang (HOAI-Leistungsphasen) mindestens Leistungsphasen 3-6, Bauleitung, Anbauten, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (im Sinne des § 99 GWB)
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen / Plänen jeweils Informationen zu den ausgeführten Leistungen, Gebäudeart und -größe vorliegen.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 4 Punkte) sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der mobilen Geräte ab 11'' Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat "Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Ausgefülltes Bewerbungs- und Wertungsbogen
2. Formblatt NA Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Nachweis der Berufszulassung gemäß 75 VgV Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" gemäß §§ 2 und 7 BauKaG NRW berechtigt sind
4 Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Pkt. 3.1 des Bewerbungs- und Wertungsbogens (siehe geforderte Mindeststandards)
2. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
3. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1: Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 1-9 HOAI.
zu 2: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 2,3 Millionen EUR für sonstige Schäden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Formblatt RL - Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (ab. 1.1.2018) aus dem Leistungsbild der HOAI (Anlage 10 zu §§ 34, 35) erbrachten Leistungen (siehe geforderte Mindeststandards)
2. Eingehende Darstellung von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2018) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste
3. Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Stellvertretung (siehe geforderte Mindeststandards)
4. Eigenerklärung über den Beschäftigtenstatus bezüglich der technischen Beschäftigten mit mehr als 5-jähriger Berufserfahrung (siehe Pkt. 4.2 des Bewerbungs- und Wertungsbogens)
Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen.
5. Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr zur Dienstleistung verfügten (siehe Pkt. 4.3. des Bewerbungs- und Wertungsbogens)
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
7. Formblatt NU Nachunternehmen - Eigenerklärung mit Benennung und Erläuterung des Umfangs der durch ein Nachunternehmen zu übernehmenden Leistungen
8. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -Berechnung, -Feststellung KG 300 + 400 brutto), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
zu.3: Die vorgesehene Projektleiterin bzw. der vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertretung müssen über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und als Qualifikation mindestens einen akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig haben. Aus dem Nachweis sollen die Qualifikation und der berufliche Werdegang hervorgehen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bewerbungs- und Wertungsbogen verwiesen, der auf dem Vergabeportal www.vmp-rheinland.de zum Download kostenfrei zur Verfügung steht.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
- §§ 66 ff. BauO NRW: Bauvorlageberechtigung
- §§ 2 und 7 BauKaG NRW: Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung "Architektin" bzw. "Architekt" für die Projektleitung
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Auftragsfall die Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz (https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/Verpflichtung_Verpflichtungsgesetz_2019.pdf) zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 17. Oktober 2023 über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Der Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
4. Bei Gemeinschaftsbewerbungen ist der ausgefüllte Bewerbungsbogen inklusive aller erforderlichen Anlagen von dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft elektronisch in Textformnach § 126 BGB über den Vergabemarktplatz einzureichen. Das von jedem Mitglied der
Bewerberinnen- oder Bewerbergemeinschaft unterschriebene Formblatt BG "Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerberinnen- und Bewerbergemeinschaft" und Formblatt NA "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind dem Teilnahmeantrag als Datei eingescannt beizufügen.
5. Etwaige Erklärungen Dritter sind als Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6. Beabsichtigt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber oder eine Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
7. Unterlagen, die die Bewerberin bzw. der Bewerber über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY155JDSN1
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland