Erweiterung Jahnschule, Girmesdyk 17-19, 47803 Krefeld - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-30-fu-0001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2151-864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Jahnschule, Girmesdyk 17-19, 47803 Krefeld - Generalunternehmer
Kurzbeschreibung Jahnschule
4-geschossiger Neubau Grundschule
Im Untergeschoss, ebenerdig zum unteren Schulhof, sind Mensa, Küche und Nebenräume untergebracht. In den oberen Geschossen sind je vier multifunktionale Räume sowie Inklusionsraum, Besprechungsraum und WC-Anlagen eingeplant. Die verbleibende untere Schulhoffläche ca. 960 m² wird neu Gestaltet.
3 Funktionsbereiche: Mensa / Unterricht / OGS
BGF Ca. 2.150,00 m²
NUF Ca. 1.590,00 m²
BRI Ca. 7.940,00 m³
Unterrichtsräume 12
Stahlbetonskelettbau, Fertigbauweise inkl. Porenbetonausfachung
Betonwerksteinfassade Sockelbereich
Holzfassade Obergeschosse
Retentionsdach
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Wärmen und Kühlen durch Umweltthermie (L/W Wärmepumpe)
Etagenfußbodenheizung
Photovoltaik auf der Dachfläche
Jahnschule Girmesdyk 17-19 47803 Krefeld
Erweiterungsbau einer Grundschule (Jahnschule) in Krefeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung:
- alle Angaben gemäß Ziffern 2 und 3 des Angebotsvordrucks (wird automatisch mit der Unterschrift unter den Angebotsvordruck erklärt)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Zur Auftragserteilung ist vom Bestbieter die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen (siehe "Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" Ziffer 11.3).
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind-Angabe von mindestens 2 Referenzobjekten inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Kopie der Zertifizierung als Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie ausreichend)
gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK (Kopie ausreichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstr. 65, 47803 Krefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D94S
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473055
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.