Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) LZ 1.1.24 bis 31.12.25 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39051
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedyallee 40
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2288852600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
Postanschrift: Lilienstraße 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046710
Fax: +49 40484046769
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emp-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) LZ 1.1.24 bis 31.12.25
Ökostromlieferung für die Ökostromlieferung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) inkl. Netznutzung von 2,3 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 2,3 GWh Ökostrom nach HKNR inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.