65 Mio. Blatt Endlospapier DIN A3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2.204.647
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wasserstraße 215
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
65 Mio. Blatt Endlospapier DIN A3
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Endlospapier DIN A3 (Pinless) auf Rolle über einen bereits installierten Online-Shop. Die Höchstmenge beträgt 65.000.000 Blatt.
Bochum
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Endlospapier DIN A3 (Pinless) auf Rolle über einen bereits installierten Online-Shop. Die Höchstmenge beträgt 65.000.000 Blatt.
Die Rahmenvereinbarung ist für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um ein weiteres Jahr zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge (65.000.000 Blatt) vorzeitig erreicht wird. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Zuschlagserteilung ist in der 50. KW 2023 vorgesehen.
Nein
Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
- EU Ecolabel, FSC oder PEFC; ein Zertifikat der jeweiligen akkreditierten Organisation
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die
Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundeskartellamt eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als
Anlage 3 in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Testrolle:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der
Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Die Zusendung der entsprechenden
Testrolle (ca. 30.000 Blatt DIN A3) hat unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb
von zehn Arbeitstagen) nach Aufforderung zu erfolgen. Die Lieferung des
Testmaterials erfolgt "frei Haus" und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
- Qualitätsprüfung der Testrolle:
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Laufeigenschaft
des Papiers auf dem Drucker sowie der nachfolgenden
Weiterverarbeitungsmaschinen getestet bzw. beurteilt und entsprechend
protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des
Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor
Ort zu begleiten. Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand
zum Ausschluss des Angebotes.
- Prüfung Papiereigenschaft:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der
Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Vom Auftragnehmer werden drei
Muster von verschiedenen Rollen an ein autorisiertes und unabhängiges Institut
zur Überprüfung gesendet. Überprüft werden die CIE-Weiße, die Dicke, das
spezifische Volumen, das Flächengewicht und die Opazität. Der Prüfbericht wird
der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem
Prüfbericht geht hervor, dass es sich um Papier handelt, das auch der KBS
geliefert wird.
- Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Online-Shops
müssen schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung erfüllt sein.
- Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-
/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist in der 50. KW 2023
vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die
Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung
von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein
Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.