Grünflächenpflege für diverse LVR-Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedy-Ufer 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege für diverse LVR-Förderschulen
Grünflächenpflege für diverse LVR-Förderschulen
LVR-Förderschule Belvedere und zwei Mietobjekte
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
LVR-Förderschule Wuppertal, (Dienststelle 455)
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
LVR-Gerricus-Schule (Dienststelle 430)
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
LVR-Förderschule Mönchengladbach (Dienststelle 456)
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
LVR - Max-Ernst-Schule (Dienststelle 463) und Internat
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
LVR-Frida-Kahlo-Schule, Außenstelle Villich (Dienststelle 453-2)
Losweise Vergabe eines Rahmenvertrages für Grünflächenpflege diversere LVR-Förderschulen, sowie zwei Mietobjekte (Bungalows)
Sofern der LVR den Rahmenvertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- Der Rahmenvertrag für die Lose 1-5 endet spätestens zum 31.12.2027
- Der Rahmenvertrag für Los 6 endet spätestens zum 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.