Kauf eines Laserscanning Mikroskop
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-von-Linné Weg 10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Quadbeck
E-Mail:
Telefon: +221 50620
Fax: +221 5062513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpipz.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Laserscanning Mikroskop
Kauf eines LSM 980 Laserscanning Mikroskop inkl. Zubehör.
Kauf eines LSM 980 Laserscanning Mikroskop inkl. Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das Mikroskop LSM980 der Firma Zeiss verfügt über technische Ausstattungen, welche weltweit einzigartig sind. Diese Technologie hat sich die Firma Zeiss durch diverse weltweit gültige Patente schützen lassen (Patentabschriften liegen vor). Diese genutzte Technologie entspricht dem höchsten technologischen Standard. Das Institut nutzt bereits seit mehreren Jahren Mikroskope der Firma Zeiss. Diese Mikroskope ermöglichen einen optimalen Ablauf des wissenschaftlichen Arbeitens und werden den hohen Anforderungen des MPIPZ gerecht. Die ausführliche wissenschaftlichen Begründung unterstreicht diesen Aspekt und betont noch einmal den hohen Qualitätsstandard, welchen das Mikroskop LSM980 erfüllen muss. Daher ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach §14 IV Nr. 2c + 4 VgV im vorliegenden Fall alternativlos.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit derAntrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder aufelektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße unverzüglich nachKenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).