DigitalPakt Schule_Stadt Iserlohn - Planungsleistungen TA_ex-post Referenznummer der Bekanntmachung: 421/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Jacobi-Platz 12
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule_Stadt Iserlohn - Planungsleistungen TA_ex-post
Im Rahmen der Digitalisierung von Schulen wird beabsichtigt, die Kommunikationstechnik (hier: IT- und ELT-Infrastruktur sowie das WLAN-Netz) von 21 Schulstandorten aus den Landesmitteln "DigitalPakt Schule", die den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden, zu ertüchtigen bzw. zu erweitern.
Der vorliegende Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Leistungen der HOAI-Fachplanung Technische Ausrüstung der LPH 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI für IT- und ELT-Infrastruktur der Anlagengruppe 4+5 zur Umsetzung des "Digitalpaktes" nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bzw. Muster-Fachplanervertrags (siehe Anlage 2b). Die Fachplanungsleistungen umfassen somit im Wesentlichen die Anlagengruppen 440 Elektrische Anlagen und 450 kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen.
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung der LPH 1-3, 4-7, 8 und 9 vorgesehen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Zusätzlich zu den Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung sind auch Leistungen der Objektplanung erforderlich, bspw. Ertüchtigungen des Brandschutzes inkl. Abforderungen von Stellungnahmen zu bestimmten Installationen. Hintergrund ist, dass nicht für alle Gebäude vollumfängliche Brandschutzkonzepte vorliegen. Grundsätzlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzanforderungen NRW unter Betrachtung der Schulbaurichtlinie - SchulBauR innerhalb dieses Projekts vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Daher sind möglichst keine Querungen von Leitungen und Kabeln durch Fluchtwege, notwendigen Fluchtwege etc. vorzusehen. Sollte dies zwingend erforderlich sein, so sind die einschlägigen Brand-schutzvorschriften anzuwenden. Weitere Einzelheiten sind dem Mustervertrag (Anlage 2b) zu entnehmen.
Für die Vorbereitung der Fördermittelanträge wurde eine Bestandsaufnahme der passiven IT-Infrastruktur durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die Teil der Vergabeunterlagen und zwingend bei der Planung zu berücksichtigen sind. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein 2-Umschläge Verfahren, d.h. mit dem Teilnahmeantrag ist gleichzeitig auch das Erstangebot abzugeben. Teilnahmeantrag und Erstangebot sind jeweils elektronisch in separaten (PDF)-Dateien abzugeben und mit eindeutigem Dateinamen "Teilnahmeunterlagen" und "Angebot" o.ä. zu versehen,die dem AG die gestufte Öffnung ermöglichen. Die das Angebot enthaltene Datei soll vom Bieter mit einem Passwort geschützt werden.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird der AG nur diejenigen Bieter um unverzügliche Übersendung des jeweiligen Passwortes für die Angebotsdatei über dtvp bitten, die grundsätzlich geeignet sind. Die Beschleunigung ist erforderlich, da die Umsetzung des Förderprojekts zeitnah geplant und umgesetzt werden muss, da die gesamten Baumaßnahmen nach den Förderbedingungen des Zuwendungsbescheides bis zum 01.10.2024 abgeschlossen und schlussgerechnet sein müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen TA - DigitalPakt Schule Iserlohn
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6WXJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251/411-2165
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Münster
Land: Deutschland