Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Nationale Identifikationsnummer: Z33 - O4080-3003/003
Postanschrift: Dahlmannstr. 4
Ort: Bonn
NUTS-Code:
DEA22 Bonn, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z33 - Vergabestelle, nachhaltige Beschaffung
E-Mail:
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.bmz.de/de/index.html I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anpassung und Weiterentwicklung Protos und bonnea-Komponenten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Anpassung und Weiterentwicklung Protos und bonnea-Komponenten
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anpassung und Weiterentwicklung Protos und bonnea-Komponenten
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV (Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten) konnte der Auftrag als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur an die Fa. Bechtle vergeben werden. Dieses Alleinstellungsmerkmal wurd auch in einem Gutachtn der Fa. PWC festgestellt und damit bestätigt. Die Alleinstellung ist darin begründet, dass die beauftragte Pflegeleistung eine Bearbeitung des Quellcodes erforderlich macht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:22/11/2021
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH & Co. KG
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 GWB (Informationspflichten) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift: Dahlmannstraße 4
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/09/2023