Mobilfunk Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2023-0064
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Durlacher Allee 93
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunk Endgeräte
Beschaffung von mobilen Endgeräten inkl. Provisionierung und anderen zusätzlichen Leistungen.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
Beschaffung von mobilen Endgeräten inkl. Provisionierung und anderen zusätzlichen Leistungen für 2000 Endgeräte gemäß beigefügtem Liefer- und Leistungsumfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Kriterien für eine Teilnahme am zweistufigen Verfahren zu erfüllen:
1. Zur Beurteilung der persönlichen (III.1.1), wirtschaftlichen
(III.1.2) und technischen Leistungsfähigkeit (III.1.3)
hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag den ausgefüllten
und unterschriebenen Fragebogen Präqualifizierungsvorlage -
Lieferantenselbstauskunftsbogen mit Nachweisen/Zertifikaten
einzureichen.
2. Bewerber, die nach Erfüllung der aus Punkt 1 resultierenden Teilnahmebedingungen für das weitere Verfahren zugelassen werden, haben die Möglichkeit nach Aufforderung ein Angebot gemäß den hier beigefügten Ausschreibungsunterlagen abzugeben.
Eine Angebotsabgabe ist erst nach zugelassenem Teilnahmeantrag möglich und erfolgt erst nach getennter Aufforderung der ausschreibenden Stelle.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).