Rahmenvertrag Netzwerk- und Elektrotechnik Digitalisierung Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0710
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118926556
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Netzwerk- und Elektrotechnik Digitalisierung Schulen
Infrastruktureller Ausbau von Netzwerk - und Elektroinstallation
Düsseldorf
Im Stadtbezirk 07 der Landeshauptstadt Düsseldorf werden an allen Schulen, zum Ausbau der Digitalisierung, Datendoppelnetzwerk- und Steckdosen im Bereich der Tafel nachgerüstet. Diese Arbeiten erfolgen über einen Rahmenvertrag
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (gültig und nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
--> für Personenschäden 2.000.000 €
--> für Sachschäden 1.500.000 €
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien ensprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technsichen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben)
-- - Nachweise von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektnahme, Zeitraum und Umfang
-- Nachweis über die Grundlageninstallation der Netzwerktechnik und EDV gerechte Stromversorgung sowie strukturierte Netzwerkverkabelung im Bereich Kupfer und LWL
-- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
-- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.