Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: LAN/WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 159-505481)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: LAN/WLAN
Im Rahmen des Projektes ANKA schreibt die gkv informatik als (alleinige) Auftraggeberin die Leistungen rund um die lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN + WLAN) für die folgenden Organisationen aus:
- AOK Nordost (100 Geschäftsstellen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, ca. 4.925 Mitarbeitende)
- AOK NordWest (89 Geschäftsstellen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe (NRW), ca. 7.550 Mit-arbeitende)
- AOK Rheinland/Hamburg (86 Geschäftsstellen in NRW und Hamburg, ca. 8.440 Mitarbeitende)
- gkv informatik (8 Geschäftsstellen in Kiel, Neubrandenburg, Rostock, Schwäbisch Gmünd, Schwerin, Teltow, 2x Wuppertal, ca. 450 Mitarbeitende)
Die gesamte aktive LAN-/WLAN- und NAC (Network Access Control) Infrastruktur der gkvi und der o. g. Kunden der gkvi an allen Standorten soll von dem AN geliefert, bereitgestellt und im Managed Service betrieben werden.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Zuschlag. Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten verlängert werden. Anschließend folgt ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten für die Migration auf die Auf-traggeberin oder einen von ihr benannten Dritten, z. B. nachfolgenden Dienstleister.
Die Abrechnung aller Leistungen des Rahmenvertrages erfolgt in einem monatlichen pauschalen Mietmodell je eingesetzter LAN/WLAN-Komponente.
Die AG für alle Leistungen ist die gkvi, die wiederum berechtigt ist, die beauftragten Leistungen an ihre Kunden weiterzugeben bzw. dort direkt vom AN erbringen zu lassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen