Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs MLF an die Stadt Bad Mergentheim Referenznummer der Bekanntmachung: MLF Bad Mergentheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 79313705
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs MLF an die Stadt Bad Mergentheim
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Mittlers Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25 an die Stadt Bad Mergentheim - für die Hauptwache der Feuerwehr Bad Mergentheim - in zwei Losen.
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs MLF bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, nach DIN 14530-25.
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 und Zusatzbeladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens drei Referenzen von vergleichbaren Fahrzeugen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.