L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm" Referenznummer der Bekanntmachung: 3045/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 12
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Beratungsleistungen zur Begleitung und Unterstützung des "IT-Compliance-Programms".
Fachliche Unterstützung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 1 sind über alle fachlichen Streams hinweg
- konzeptionelle Unterstützungsleitungen z.B. bei der Ermittlung eines Target Operating Models (TOM),
- Unterstützungsleistungen bei der operativen Umsetzung,
- Unterstützungsleistungen bei der technischen Implementierung, insbesondere der Einführung eines Softwareprodukts zur Ablösung der bestehenden CMDB sowie
- abhängig vom jeweiligen Stream die Übernahme der Projektleitung bzw. die Unterstützung der internen Projektleitung.
Programmleitung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 2 ist die Programmleitung des unter Los 1 beschriebenen Vorgehens.
Qualitätssicherung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 3 ist die Qualitätssicherung der fachlichen Ergebnisse / Einzelmaßnahmen des unter Los 1 beschriebenen Vorgehens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Ort: Kronberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.accenture.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6QU4
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.