11634 - Ambulante Sucht- und Drogenberatung im Kreis Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 6.2-23-J-11634
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851947
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11634 - Ambulante Sucht- und Drogenberatung im Kreis Gütersloh
Der Kreis Gütersloh beabsichtigt, einen Auftrag über die Dienstleistung „Ambulante Sucht- und Dro-genhilfe“ im Kreisgebiet Gütersloh im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungsvereinbarung wird voraussichtlich für 6 Jahre mit Ausführungsbeginn 01.01.2024 geschlossen. Die Finanzierung erfolgt durch Kreiszuschuss, kommunalisierte Landesmittel sowie Eigenmittel des Auftragnehmers. Der Standort des Anbieters muss sich an einer zentralen Stelle innerhalb des Kreisgebietes befinden mit flächendeckenden Zweigstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufträge werden gemäß § 122 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den Bestimmungen der §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Geeignet im Sinne des § 122 Abs. 2 GWB ist ein Bieter, der
1. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzt,
2. über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
3. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
- Es handelt sich um eine ambulante Einrichtung oder einen mit vergleichbarer Struktur/Qualifikation im Herkunftsland. Der Bieter weißt seine Referenzen anhand der angehängten Referenzliste (siehe Anlage D.2) nach.
- Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen.
-Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
- Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
- Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link (OWL-Vergabeportal) frei zugänglich abrufbar.
Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bewerbern nur im Internet auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nicht registrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich im OWL-Vergabeportal veröffentlicht werden.
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Ihr Angebot müssen Sie daher in das v. g. Vergabeportal einstellen (siehe dazu auch Datei „01_Hinweise_zur_Handhabung bzw. 03 Nachweisliste ").
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.