WM Baden-Württemberg - Lösungsorientiertes Gutachten zu "Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2482
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wm.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser, Rechtsanwältin Dr. Valeska Pfarr, M.L.E.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
WM Baden-Württemberg - Lösungsorientiertes Gutachten zu "Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben"
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt.
70173 Stuttgart
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Gutachten zu Optimierungs- und Beschleunigungsbedarfen bei Ansiedlungsvorhaben, welches konkrete, durch das Land umsetzbare Lösungsvorschläge aufzeigt. Das Land Baden-Württemberg hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschärfung des nationalen und internationalen Standortwettbewerbs die "Aktive Ansiedlungsstrategie" bei Neuansiedlungen sowie bei Investitionsentscheidungen von bereits in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen erarbeitet. Das zu erstellende Gutachten ist Teil dieser Ansiedlungsstrategie. Das Gutachten muss innerhalb der einschlägigen, rechtlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Rahmenbedingungen effiziente und umsetzbare Lösungen zur Erzielung von Beschleunigungseffekten und einer Verfahrensoptimierung in Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben ermitteln. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen in konkrete Politikempfehlungen münden und Verwaltungshandeln unterstützen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im Vorfeld folgende sechs Handlungsfelder identifiziert, die das Gutachten im Einzelnen zu untersuchen hat:
1. Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren,
2. Unterstützungsstruktur
3. Bodenbevorratung durch das Land
4. Finanzielle Risikoabsicherung für Kommunen
5. Umgang mit Grundstückseigentümern und
6. Förderangebote und -möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind ab Januar 2024 zu erbringen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachtenvertrag sowie der Leistungs- und Aufgabenbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren in zwei Wertungsstufen durchgeführt.
Erste Stufe: Einreichung verbindliches Angebot
Die Bieter haben ein verbindliches Angebot abzugeben, das alle geforderten Leistungen und Bestandteile nach Anhang 1 (Gutachtervertrag) sowie Anlage 1 zum Vertrag (Leistungs- und Aufgabenbeschreibung) beinhaltet.
Die Angebote der Bieter werden zunächst anhand der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) bewertet. Eine Bewertung der Angebote anhand des Zuschlagskriteriums Nr. 3 (Bieterpräsentation) erfolgt in dieser ersten Wertungsstufe nicht. Die Bewertung der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar) und Nr. 2 (Konzepte) ist im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2 im Einzelnen dargestellt. Auf Basis dieser Bewertung werden diejenigen Bieter ausgewählt, deren Angebote auf Stufe 2 des Verfahrens weiter berücksichtigt werden. Es werden dabei ausschließlich diejenigen Angebote berücksichtigt, welche nicht vergaberechtlich auszuschließen sind und die in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) in Bezug auf jedes Konzept eine Mindestpunktzahl von 80% der erreichbaren Punkte erzielen. Das entspricht einer Bewertung als mindestens "gutes" Konzept und in der Gesamtwertung mindestens 40 Punkten.
Angebote, welche in Bezug auf Kriterium Nr. 2 (Konzepte) nicht die Mindestpunktzahl erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, d.h. diese Angebote kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Der Auftraggeber wird die Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben über den Fortgang des Verfahrens nach Abschluss der Wertungsstufe 1 informieren.
Zweite Stufe: Bieterpräsentation
Die in Stufe 1 ausgewählten Bieter haben ihr bereits eingereichtes Angebot im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen.
Hinweis: Für die Teilnahme an der zweiten Wertungsstufe geben die ausgewählten Bieter kein zweites Angebot ab.
Die Bieter haben das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die konzeptionelle Herangehensweise im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. An dem Präsentationstermin müssen mindestens der Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter teilnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Präsentationstermine im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.
Die Präsentationstermine werden voraussichtlich in KW 48 (27.11. bis 1.12.2023) durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, sich diesen Zeitraum freizuhalten. Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote die Termine festlegen und die Bieter hierüber informieren.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien Nr. 1 (Honorar), Nr. 2 (Konzepte) und Nr. 3 (Bieterpräsentation) wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Bitte beachten Sie:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und dem Dritten bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Dritten vorgelegt wird. Der Dritte, auf den sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, muss die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Dritten stützt.
Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- soweit einschlägig: Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden abdecken. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio..
Vorlage von Referenzen:
- Zwei Referenzen über eigenerbrachte Leistungen der Organisationsberatung für die öffentliche Hand bei der Gestaltung und Optimierung von Verwaltungsprozessen, die nicht vor dem 1.08.2018 abgeschlossen wurden. Die Beratungsleistung muss mindestens im Umfang von zehn Personentagen erbracht worden sein.
- Eine Referenz über eigenerbrachte Leistungen, welche die rechtliche Beratung der öffentlichen Hand auf dem Gebiet des EU-Beihilfenrechts, des Bauplanungsrechts, sowie des Verwaltungsrechts zum Gegenstand hatte. Der Umfang der Referenz muss je Rechtsgebiet mindestens 5 Personentage umfasst haben. Die Leistungen dürfen nicht vor dem 01.08.2018 erbracht worden sein. Die Referenz kann im Hinblick auf die abgedeckten Rechtsgebiete auch über mehrere Einzelreferenzen abgedeckt werden.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber,
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungsart und des Leistungsumfangs, die eine Einschätzung über die Erfüllung der Mindestanforderungen zulässt
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Nennung der erbrachten Personentage.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Mehr als diese insgesamt drei Mindestreferenzen sind nicht gewünscht.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl.
Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Vergabeunterlagen inklusive Angebotsformular sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Haushaltsmittel für die zu beauftragenden Leistungen stehen nur noch im Falle eines wirksamen Zuschlags innerhalb des Jahres 2023 (gesichert) zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich daher vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern das Vergabeverfahren nicht innerhalb des Jahres 2023 mit einem wirksamen Zuschlag beendet werden kann.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind ab Januar 2024 zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ628J
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de